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Der Kaufhof am Marienplatz in München: (k)ein Baudenkmal?
Kaufingerstr. 1 - 5
80331 München

Eingestellt von: Klaus Bäumler
Eingestellt am: 08.12.2020

Bayerische Denkmalliste: eingetragen
Denkmal-Typ: Ensemblebestandteil

Der Kaufhof am Marienplatz in München: (k)ein Baudenkmal?

Ist der Kaufhof am Marienplatz als Einzeldenkmal einzustufen oder reicht es aus, dass diese oft auch noch heute kritisch gesehene Schöpfung des Architekten Josef Wiedemann als Teil des Altstadt-Ensembles einen gewissen Schutz genießt?

Bei einem Fachgespräch der Bayerischen Hausbau am 28.04.2016 zum Thema „Die Stadt als Museum?“ bezog Generalkonservator Mathias Pfeil Position: „...der Kaufhof selbst ist nichts Besonderes. Das ist eine stinknormale Stahlbetonskelettkonstruktion, die in den achtziger Jahren sogar noch verändert worden ist. Da ist innen gar nichts mehr von der Ursprungszeit. Das Einzige, was an dem Gebäude besonders ist, das ist diese leicht aufgewühlte Fassade und die ist denkmalgeschützt, weil sie Bestandteil des Ensembles ist“. (Quelle: Nachlese. Die Stadt als Museum? Stadtentwicklung zwischen Denkmalschutz und Zukunftsfähigkeit. Hrsg. Bayer. Hausbau, München 2016, S. 16).

Die Frage, ob der Kaufhof am Marienplatz die besondere Würdigung als Einzeldenkmal verdient, ist aus meiner Sicht uneingeschränkt zu bejahen.

Als zu Beginn der 1970-er Jahre eine engagierte öffentliche Diskussion über den Kaufhof am Marienplatz geführt wurde, bezog Architekt Josef Wiedemann in einer „Rechtfertigungsschrift“ Position. Seine Argumente sind auch heute noch bedenkenswert.

Diese „Rechtfertigungsschrift“ ist Teil einer Dokumentensammlung, die das Bündnismitglied Klaus Bäumler vom Münchner Forum zum Tag des offenen Denkmals 2019 erstellt hat. Das Dokument ist mit der Quellenangabe (Klaus Bäumler: Materialien zum Tage des Offenen Denkmals 2019: Der Kaufhof (k)ein Baudenkmal?", München 2019) voll zitierfähig.
Die Dokumentensammlung als PDF zum Download

Die Denkmaleigenschaften werden aktuell im BLfD geprüft.

Gefährdung

Die Frage der Denkmalwürdigkeit gewinnt derzeit an Aktualität. Denn der Investor, der bereits den Kaufhof am Marienplatz  in seinem Immobilienbestand hat, hat auch das angrenzende Gebäude von Kaut-Bullinger erworben. Welche Vorstellungen der Investor für beide Objekte verfolgt, ist derzeit nicht abzusehen.

Würde die Stadt München einen Abbruch des Kaufhofs am Marienplatz nach der gegenwärtigen Rechtslage genehmigen? Wie würde sich die engagierte Münchner Bürgerschaft zu einem derartigen Abbruchantrag verhalten? Wie die offizielle Denkmalpflege?

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