Direktorenvilla in Maxhütte-Haidhofs, sogenannte Fromm-Villa, heutiger Zustand. - Foto: Dr. Franz Schmidkunz

gefährdet

Direktorenvilla in Maxhütte-Haidhof
Rollbahn 6, 93142 Maxhütte-Haidhof

Eingestellt von: Franz Schmidkunz
Eingestellt am: 06.08.2012
Geändert am: 01.08.2024

Bayerische Denkmalliste: nicht eingetragen
Denkmal-Typ: nicht eingetragen

Direktorenvilla in Maxhütte-Haidhof

Herrschaftliche Villa findet keine Anerkennung

Die Villa wurde 1854 für Ernst Fromm sen. (1822 bis 1891) errichtet. Nach dem Tod des Gründers der Eisenwerk-Gesellschaft Maximilianshütte, Henry Goffard, übernahm Fromm sen. als technischer Leiter und Generaldirektor das Hüttenwerk, das er zwei Mal vor der Schließung retten konnte.

Der Villa, die eines der ältesten Bauwerke der Kernstadt Maxhütte-Haidhof sein dürfte, kommt daher eine besondere heimat- und industriegeschichtliche Bedeutung zu. Darüber hinaus zeichnet sie sich durch ihre baukünstlerische Ausführung und architekturgeschichtliche Zuordnung aus.

Die Villa ist im Stil des Spätklassizismus gestaltet. Ein wohlproportionierter Kubus stellt die architektonische Grundform dar, auf der ein mit Schiefer gedecktes Walmdach ruht. Aus der nach Süden hin ausgerichteten symmetrisch gegliederten Fassade tritt ein Mittelrisalit mit Attika und ausgeprägtem Giebelfeld hervor. Eine für die Villenarchitektur des 19. Jahrhunderts typische Veranda mit gusseisernen Säulen und darüberliegendem Freisitz stellt die Verbindung zwischen Gebäude und dem südlichen Teil des parkähnlichen Gartens her. Die Villa löst somit das im Klassizismus angestrebte Ideal des harmonischen Zusammenspiels von Architektur und Natur überzeugend ein.

Die Gesamtanlage der Villa mit dem südlichen Teil des Parks, durch den die repräsentative Vorfahrt verläuft, legt ein beredtes Zeugnis der Industriekulturgeschichte Maxhütte-Haidhofs ab und ist deshalb außerordentlich schützenswert.

Direktorenvilla in Maxhütte-Haidhof - Fotos

Gefährdung

Ein 2011 gestellter Antrag auf Denkmalschutz für die Villa, unter anderem aufgrund ihrer herausragenden heimatgeschichtlichen Bedeutung als repräsentatives Wohnhaus des ersten Generaldirektors der Maximilianshütte, Ernst Fromm, wurde abgelehnt. Die Begründung lautete, dass die Verbindung der Villa zur Geschichte der Maximilianshütte im landesweiten Vergleich für Bayern nach Art. 1 DSchG nicht ausreichend sei.

Die Villa wurde somit nicht in die Denkmalliste aufgenommen.

Kontakt

Dr. Franz Schmidkunz
franz@schmidkunz.com

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