Höckmair-Villa in Gersthofen
Landesamt prüft auf Anregung eines Anwohners Denkmalwürdigkeit
Die Höckmair Villa in Gersthofen stammt aus dem Jahr 1928. Laut Beschreibung durch einen Nachbarn ist das Gebäude "mit seinen klassizistischen Zügen und zarten Jugendstilelementen ein einmaliges baukulturelles Zeitzeugnis". Der Planer des neuen Gebäudes urteilt: Es könne keine Rede von einem denkmalwürdigen Gebäude sein, denn es hätten viele Umbauten stattgefunden.
Gefährdung
Der Eigentümer möchte das Gebäude abreißen, um auf dem Platz und im heutigen Garten ein Mehrfamilienhaus (acht Wohnungen) zu erstellen. Die Gemeinde Gersthofen (genauer der Bauausschuss) plant, über die Baugenehmigung zu entscheiden.
Rettung
Ein Nachbar möchte den Abriss verhindern. Er hat die Kreisheimatpflegerin alarmiert, die wiederum das Landesamt für Denkmalpflege eingeschalten hat. Dazu verweist der Nachbar auf den Artikel 15, Absatz 5 des Denkmalschutzgesetzes, und meint damit vermutlich, dass die zuständige Behörde die Entscheidung über einen Antrag auf Baugenehmigung auf bis zu zwei Jahre aussetzen könne, soweit dies zur Klärung der Belange des Denkmalschutzes, insbesondere für Untersuchungen des Baudenkmals und seiner Umgebung, erforderlich sei.
Das Landesamt meint: "Nun gelte es festzustellen, ob das Gebäude die Aufnahmekriterien in die Denkmalliste erfüllt" und "Welche Interessen von Dritten für die Aufnahme in die Denkmalliste zugrunde liegen, sei für sein Amt allerdings vollkommen sekundär".
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