gefährdet

Rathaus Gröbenzell
Rathausstraße 4
82194 Gröbenzell

Eingestellt von: Johann Böhmer
Eingestellt am: 03.03.2016

Bayerische Denkmalliste: nicht eingetragen
Denkmal-Typ: nicht eingetragen

Rathaus Gröbenzell

Symbolträchtige Nachkriegsbauten im Ortskern vor dem Abbruch?

Mit der Gründung der Gemeinde Gröbenzell im Jahr 1952 aus Ortsteilen mehrerer benachbarter Kommunen wurde auch ein Rathaus erforderlich. Man plante und erbaute es 1954 in der Ortsmitte in unmittelbarer Nähe zur katholischen Kirche und dem Schulgebäude.

Als Architekt wurde der Regierungsbaumeister Dipl.-Ing. Heinz Kuppe gewonnen, der in München und Umgebung einen hervorragenden Ruf genoss und dem ein stattliches Gebäude im Stil der bayerischen Nachkriegs- und Wiederaufbaukultur gelang. Dieses bauliche Kleinod bildet seitdem einen wichtigen Akzent in der über Jahrzehnte gewachsenen Ortsmitte von Gröbenzell. Hier ist mit der Zeit ein Ensemble entstanden, das sich zusammensetzt aus der katholischen Zwiebelturmkirche von 1925, der 1998 restaurierten Alten Schule von 1924, dem heute aus drei Bauteilen bestehenden Rathaus, der 1956 gebauten evangelischen Spitzturmkirche, dem katholischen Gemeindezentrum von 1992, dem etwas zurückgesetzten Bürgerhaus, ebenfalls von 1992, dem großen Platz in der Mitte und dem 1998 gebauten modernen Sozialzentrum.

Das Rathaus wurde 1972 mit einem dem Zeitgeist entsprechenden mächtigen Bauteil in der Mitte zwischen dem Rathaus von 1954 und dem ehemaligen Postgebäude von 1955 erweitert. Auch dieses Postgebäude ist von Heinz Kuppe entworfen worden.

Ein gewisser Abschluss wurde in den 1990er Jahren mit der hochwertigen und die Geschichte der jungen Gemeinde abbildenden Straßen- und Platzraumgestaltung erreicht. Die Rathausstraße ist ein echter kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Mittelpunkt der Gemeinde geworden mit einem weit über die Gemeindegrenze hinaus bedeutenden Wochenmarkt. Das Rathaus gibt der Straße seit der Umbenennung der John-F.-Kennedy-Straße in den 1990er Jahren richtigerweise auch den Namen und steht als bedeutendes Zeichen der Selbstverwaltung in dieser Mitte.

Gefährdung

Mit dem Anwachsen der gemeindlichen Aufgaben wurde mittlerweile auch das 1972 erweiterte Rathaus zu klein. Es ist auch von der funktionalen Eignung her nicht mehr zeitgemäß, unter anderem wegen der verschiedenen Fußbodenhöhen (Barrierefreiheit). Als der Gemeinde im Frühjahr 2015 die Möglichkeit bekannt wurde, dass im Gewerbegebiet ein Ausweichquartier in genau passender Größe angemietet werden kann, entschloss man sich, das Angebot wahr zu nehmen und für eine Übergangszeit von fünf Jahren bis zum Bau eines neuen Rathauses an diesen Ausweichstandort umzuziehen. Der Umzug ist im Herbst 2015 erfolgt.

Seit der Umzugsentscheidung besteht aufgrund der zu zahlenden Miete ein erheblicher Zeit- und Kostendruck, bei dem die ortshistorischen und ortsgestalterischen Gesichtspunkte unter die Räder zu geraten drohen. So führte die Reklamation des Urheberrechtes durch die Erben des Architekten des Mittelbaus von 1972 im Juli 2015 überschießend bereits zu einem Beschluss, den gesamten Altbestand abzubrechen, ohne dass der Wert des ersten Rathauses von 1952, das ein wichtiges Zeugnis aus der Gründungszeit der Gemeinde und ortsbildprägend ist, überhaupt näher betrachtet wurde. Es wurde praktisch in einem Hau-Ruck-Verfahren der Umzug, der Abbruch und der Neubau mit einem Realisierungswettbewerb beschlossen, ohne das vorhandene und aktive bürgerschaftliche Engagement in der Gemeinde angemessen einzubinden und zu nutzen.

Hierbei wurden die Ideen der Bürgerschaft als nicht nötig eingeschätzt und es wurde auch keine Ideensammlung über einen vorgeschalteten Ideenwettbewerb erwogen. Stattdessen wurde ein solcher aufgrund der reklamierten Dringlichkeit der Sache und auf der Basis eines unrealistischen Zeitplanes verworfen.

Dank dem örtlichen Verein für Ortsgeschichte „Die Gröbenhüter e.V.“, dessen Gründungsmitglieder schon bei der Denkmalwürdigkeit des alten Schulhauses interveniert hatten, fand am 18. Januar 2016 eine stark besuchte öffentliche Versammlung statt, die der Bürgerschaft wie auch den Ratsmitgliedern verdeutlichte, dass dieser Weg des 1. Bürgermeisters kein zeitgemäßer bürgerschaftlicher Weg ist. Insbesondere ging es den “Gröbenhütern” um die Einbindung des ersten Rathauses als einem funktionsfähigen Teil und als Denkmal in ein neues Rathauskonzept auf der Basis einer Kombination von Alt und Neu. Die Möglichkeit einer solchen Kombination wurde in der anschließend vom Gemeinderat beschlossenen Ausschreibung immerhin als Option für die Wettbewerbsteilnehmer zugelassen. Die Presse berichtete über diese Sitzung allerdings kritisch mit der Überschrift „Kompromiss mit Tücke“ (Süddeutsche Zeitung, Ausgabe Fürstenfeldbruck vom 23. Januar 2016), nachdem im Diskussionsverlauf deutlich geworden war, dass eine Kombination von Alt und Neu von den meisten Gemeinderäten abgelehnt wird.

Rettung

Sie ist kaum zu erreichen ohne nachhaltige öffentliche Aktivitäten. Diese werden als dringend angesehen, um überhaupt Mitwirkung zu erreichen. Der eingeschlagene Weg des 1. Bürgermeisters und der weit überwiegenden Mehrheit des Gemeinderates wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern als nicht angemessen angesehen. Es ist zu hoffen, dass bei dem Wettbewerb auch Vorschläge eingereicht werden, die eine Kombination von Alt und Neu enthalten und dass einer dieser Vorschläge sich dann bei der Juryentscheidung durchsetzt.

Eine weitere Schwierigkeit ist, dass ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet ist, aus dem durch den Wettbewerbsbetreuer 25 Bewerber ausgewählt werden, die dann zu fünf vom Gemeinderat bereits gesetzten Büros hinzukommen.

Der Gemeinderat hat sich leider nicht dazu durchringen können, den Erhalt des alten Rathauses als zwingende Vorgabe für die Wettbewerbsteilnehmer zu formulieren. Hier hilft nur die ständige öffentliche Diskussion weiter, bis das endgültige Ergebnis feststeht.

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