gefährdet

Schwesternhaus in Thüngersheim, Landkreis Würzburg, Unterfranken
Untere Hauptstr.
97291 Thüngersheim

Eingestellt von: Dieter Martin
Eingestellt am: 04.10.2017

Bayerische Denkmalliste: nicht eingetragen
Denkmal-Typ: nicht eingetragen

Schwesternhaus in Thüngersheim, Landkreis Würzburg, Unterfranken

Bürgerentscheid zugunsten Schwesternhaus in Thüngersheim

Die Mainpost berichtete mehrfach über das Gebäude:

Zur Vorgeschichte: „Die bauliche Substanz des ehemaligen Schwesternhauses an der Unteren Hauptstraße ist wesentlich schlechter, als es das gepflegte äußere Erscheinungsbild vermuten lässt. Unter dem Vorbehalt einer Förderung soll das Gebäude aus dem 19. Jahrhundert deshalb einem Neubau zur dringend notwendigen Erweiterung des benachbarten Kinderhauses Blauland weichen. Wenngleich mit „Bauchschmerzen“, entschied dies der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich mit acht zu drei Stimmen. … In die Bewertung des ortsbildprägenden Gebäudes involviert war neben Unterer Denkmalschutzbehörde und Bayerischem Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) auch der Städtebauarchitekt. Ergebnis: Das Schwesternhaus befindet sich weder innerhalb des Bereichs der Gestaltungs- noch der Sanierungssatzung oder innerhalb des denkmalgeschützten Ensembles. Auch ist es nicht als Baudenkmal gelistet. „Dennoch werden von der Denkmalpflege schwerste Bedenken geäußert gegen einen Abbruch und anschließenden Neubau“, informierte Bürgermeister Markus Höfling (Bürgerbewegung, BüBew) das Gremium. Das teils unterkellerte Schwesternhaus verfügt zwar über trockene Kellerräume. Allerdings sind in dem als Obdachlosenunterkunft und Proberaum für den Musikverein genutzten Gebäude mit Höhenversatz in den Etagen dennoch deutliche Feuchtigkeitsschäden vorhanden.

Auf dem Untersuchungsergebnis von Architekt und Fachplanern sowie der Bewertung durch BLfD und Untere Denkmalschutzbehörde basierend hatte der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung nun eine Entscheidung zu fällen über Sanierung und Umbau des Schwesternhauses – alternativ dessen Abbruch und Neubau. Wichtigster Aspekt des Gemeinderates bei dessen Mehrheitsentscheidung zum Abbruch und Neubau war der kalkulierbarere Kostenfaktor.“

https://www.mainpost.de/neuesarchiv/schwesternhaus-thuengersheimer-kaempfen-fuer-eine-sanierung-art-9747258

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Unter dem 25.09.2017 berichtet die Mainpost:

„Bürgerentscheid: Eindeutiges Ergebnis bei hoher Beteiligung

Gemeinde und Initiatoren bewerten am Tag nach der Entscheidung über das Schwesternhaus den Ausgang des ersten Bürgerentscheides in Thüngersheim. Ohne Emotionen auf Seiten der Gemeinde und Zufriedenheit unter den Initiatoren des Bürgerbegehrens herrschten am Montagmorgen in Thüngersheim nach dem Bürgerentscheid zum Erhalt des Schwesternhauses. Bei einer Beteiligung von 77 Prozent mit einem klaren Votum bei 1041 Ja-Stimmen und 661 Nein-Stimmen hatte sich die Bevölkerung dabei für den Erhalt und gleichzeitig gegen den Ratsbeschluss zum Abriss ausgesprochen. …

„Keinerlei Siegesgefühl oder Genugtuung, dafür aber mit großer Erleichterung freue ich mich einfach fürs Dorf“, bekannte Michael Junginger, die treibende Kraft der Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Ergebnis des Bürgerentscheids. Dieses wertet er am Tag nach der Abstimmung als „Gewinn für den Ort, Bewahrung eines Stücks Identität und damit Bestätigung der vorhandenen Wertschätzung für historische Bausubstanz.“

Als „maßgeblich entscheidend beim weiteren Fortgang“ nannte der Bürgermeister allerdings „die Stellungnahmen der Genehmigungsbehörden auf Basis des Ergebnisses des Bürgerentscheids.“

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Das Denkmalnetz Bayern begrüßt das eindeutige Ergebnis des Bürgerentscheids zur Erhaltung des wichtigen historischen Gebäudes und wird den weiteren Fortgang der Angelegenheit aufmerksam verfolgen

Anmelder  Dieter Martin

Datum: 1.10.2017

Weitere Informationen: Hinweis auf Fotos in der Mainpost

Gefährdung

Das zumindest äußerlich gut erhaltene Schwesternhaus in der Unteren Hauptstraße ist zwar nicht in die Denkmalliste eingetragen. Das Denkmalnetz teilt aber die Auffassung der Thüngersheimer Bürger, dass es gleichwohl erhaltungswürdig ist. Nach der Machbarkeitsstudie können zumindest die den öffentlichen Straßen zugewandten Ost- und Südfassaden des Schwesternhauses auch bei Nutzung zur Erweiterung des Kindergartens erhalten werden. Bemerkenswert ist die im Zeitungsbericht wiedergegebene Auffassung des Landesamtes für Denkmalpflege zum Erhalt des nicht in die Denkmalliste eingetragenen Gebäudes.

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