gefährdet

Villa Schröppel am Bamberger Michelsberg
Michelsberg 8 e
96049 Bamberg

Eingestellt von: Bamberg im Denkmalnetz
Eingestellt am: 27.10.2014
Geändert am: 12.01.2015

Bayerische Denkmalliste: eingetragen
Denkmalatlas / Aktennummer: D-4-61-000-1010
Denkmal-Typ: Einzeldenkmal

Villa Schröppel am Bamberger Michelsberg

Galoppierender Denkmalfrevel im Weltkulturerbe

Beschreibung in der Denkmalliste:

"Eingeschossiger Massivbau mit Mansardwalmdach, zur Straße reich durch Anbauten über hohem Sockel gegliedert, Standerker, Risalit mit Schweifgiebel, Treppenturm mit Zeltdach, Backstein verputzt mit Werksteingliederungen, historistisch, bez. 1902, von Gustav Haeberle; zugehörig Terrassengarten mit Brunnen und Grotte."

Das Baudenkmal liegt im Ensemble, möglicherweise befinden sich Bodendenkmäler auf dem Grundstück.

Villa Schröppel am Bamberger Michelsberg - Fotos

Gefährdung

Bis 2008 durfte die Schröppel-Villa “mit ihrem Garten, der bauzeitlichen inneren Ausstattung und der äußerlichen Unversehrtheit“ als „ein in außergewöhnlich authentischem Zustand erhaltenes Gesamtensemble der Zeit um 1900″ bezeichnet werden (Zitat aus dem Kunstdenkmäler-Inventarband Michelsberg / Abtsberg). Das ist Geschichte.

Seit der umfassenden Erneuerung durch städtische Behörden und im Rahmen des üppig dotierten Bundesprogramms (www.welterbeprogramm.de) sind umfangreiche Verluste in der historistischen Villa und die Vernichtung des Gartenensembles zu beklagen. Die 4-stufige Terrassierung des Gartens mitsamt Ausstattung, die Wegeführung mittels erhaltenen Stützmauern und sämtlicher Bewuchs sind entfernt. Dem einzig erhaltenen Rest – eine Grotte – droht durch massiven Baustellen-Stress erheblicher Substanzverlust. Sämtliche Grundsätze der Denkmalpflege, artikuliert in der Charta von Venedig, und in der Charta von Florenz wurden grob missachtet.

Die Charta von Venedig fordert die Bewahrung eines dem Denkmal entsprechenden Rahmens. Wenn die überlieferte Umgebung noch vorhanden ist, muss sie erhalten werden und es verbietet sich jede neue Baumaßnahme, jede Zerstörung, jede Umgestaltung, die das Zusammenwirken von Bauvolumen und Farbigkeit verändern könnte. Nach der Charta von Florenz für die historischen Gärten von 1981 muss jeder historische Garten in angemessener Umgebung erhalten werden. Zu erhalten sind der Grundriss und das Bodenrelief, Baulichkeiten und Ausstattungselemente sowie die Pflanzungen in ihrer Zusammensetzung, ihren Ausmaßen, ihren Farbwirkungen, ihrer Anordnung im Raum und ihrer jeweiligen Höhe. Den politischen Verantwortungsträgern obliegt es, den Schutz sicherzustellen. Die Gärten gehören zu den Elementen des kulturellen Erbes.

Derzeit wird eine ästhetisierende Garten-Neugestaltung inklusive eines prunkvollen punktbeleuchteten Treppenaufgangs umgesetzt.

Es ist zu befürchten, dass sich der Missbrauch denkmalpflegerischer Grundsätze innerhalb der beteiligten Behörden auch bei den anstehenden umfänglichen weiteren Maßnahmen am Kloster Michelsberg fortsetzt.

Eine reich bebilderte Dokumentation von Denkmal und Zerstörungswerk findet sich in der Bamberger-Onlinezeitung. Die Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V. hat sich mit einem Fragenkatalog an das Baureferat der Stadt Bamberg gewandt, der hier zum Download zur Verfügung steht.

Als Reaktion auf einen Bericht des Fränkischen Tags legte die Schutzgemeinschaft Alt Bamberg ihre Sicht der Dinge in einem Leserbrief (pdf) ausführlich dar.

Stand: 12.01.2015

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