Wohnstallhaus von 1857 - Ledergasse 8 in Neudrossenfeld
Kurz bevor ein Nachbar das Gebäude im historischen Ortskern kaufen, sanieren und wiederbeleben will, zieht die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht und plant den Abriss für Parkplätze.
Das Haus in der Ledergasse 8 ist schon lange Teil des alten Neudrossenfeld. Es liegt kaum 50 Meter östlich gelegen vom denkmalgeschützten Schloss und den Pfarrhäusern im historischen Ortskern. Traditionell stehen die Häuser hier dicht beieinander, die Ledergasse ist keine moderne Straße, die kerzengerade und in Normbreite an gleichförmigen Häusern vorbeiführt, hier ist erkennbar der dörfliche Charakter des Ortes erhalten (siehe Bilder).
Das Bauwerk steht mit der Giebelseite (Nord/Süd) zur Straße, hat ein Satteldach mit rautenförmiger Schieferdeckung und ein nach Osten hin später angebautes kompaktes Nebengebäude mit Satteldach (Ost/West) längs zur Straße. Das Hauptgebäude ist in der Grundform ein Wohnstallhaus in Massivbauweise (Sandstein/Ziegel) mit mittleren Dachüberstand wie es in Teilen Süddeutschlands in der Mitte des 19. Jahrhunderts häufig gebaut wurde. Die Fassadengliederung war vermutlich ursprünglich weitgehend symmetrisch (später verändert), die Fenster haben einfache Laibungen, das Nebengebäude wurde vermutlich später über einem (älteren?) Keller angefügt. An der Westseite gab es linker Hand einen Stall mit Gewölbedecke (Stalltür erhalten, aber verbaut), rechter Hand befindet sich noch heute die Haustüre mit Sandsteinfassung und der Bezeichnung 1857. Da das Urkataster bereits für 1850 hier ein Gebäude vermerkt, sind ein oder mehrere ältere Vorgängerbauwerke möglich. Nach Osten grenzt eine lange Scheune das Grundstück ab.
Das Haus wurde durch Umbauten verändert, zur Straßenseite hin wurde ein Fenster zugemauert, was den ausgeglichenen Charakter der Fassade hier leider mindert, im Rest des Gebäudes wurden Fenster vergrößert und/oder neu angeordnet, womit der Gesamteindruck auf den ersten Blick an ein Haus aus den 1970er Jahren denken lässt. Erst auf den zweiten Blick offenbart sich noch das ehemalige Bauernhaus. Denkmalwert nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz hat das Haus selbst so wohl nicht mehr.
Aber der Gewölbekeller scheint zumindest so bemerkenswert, dass das BLfD hierfür eine Begutachtung bzw. Erfassung durch einen Bauforscher in Erwägung gezogen zu haben scheint, bzw. eine Begehung geplant war. Diese wurde zwischenzeitlich abgesagt oder verschoben, genauere Informationen liegen dazu heute (Stand 29. April 2026) nicht vor, der zuständige Listenreferent des BLfD wurde dazu angefragt. Davon abgesehen erweckte der Keller auch das Interesse von Erdstallforschern, aufgrund eines Betretungsverbotes der Eigentümergemeinschaft für das Haus, konnten diese jedoch keine Begehung vornehmen.
Wenngleich die Gemeinde, welche das Haus für Parkplätze abrissen möchte, es natürlich als baufällig bezeichnet, ist es nicht weniger als ein statisch intaktes aber vernachlässigtes und renovierungsbedürftiges historisches Bauwert aus dem gewachsenen Ortskerngefüge. Mit Engagement und Zuwendung wäre es ohne größere Probleme im Sinne von Ortskernerhaltung, Umbaukultur und Ressourcenschonung auch für die nächsten 170 Jahre nutzbar.
Wohnstallhaus von 1857 - Ledergasse 8 in Neudrossenfeld - Fotos
Gefährdung
Der gegenüber wohnende Nachbar hatte eine schöne Idee, die normalerweise den Beifall jedes Bürgermeisters und Gemeinderates finden müsste: Das vernachlässigte Haus kaufen, sanieren und nutzen. Im Nebengebäude wollte er ein Bauernhof-Cafe einrichten mit einem kleinen Hofladen für selbst produzierte Lebensmittel. Ein Angebot für Touristen wie Einheimische, das es in Neudrossenfeld derzeit nicht gibt, von vielen Bürgern gerne gesehen wäre und auch beim unweit ansässigen Wirt Zustimmung findet. Dazu böte ein saniertes Haupthaus Übernachtungsmöglichkeiten und dem Sohn des investierenden Nachbarn Raum für die Selbstständigkeit als Handwerker.
Nachdem man sich mit der Erbengemeinschaft einig geworden war und beim Notar bereits ein Kaufvertrag unterschrieben wurde, schien diesen Ideen nichts im Weg zu stehen. An diesem Punkt aber grätschte die Gemeinde unter dem vormaligen Bürgermeister Harald Hübner (CSU) dazwischen. Da das Gebäude im Ortskern-Sanierungsgebiet steht, stand der Gemeinde ein Vorverkaufsrecht zu. Zwar war der Gemeinde das Haus bereits 2024 vom Eigentümer angeboten worden, das Rathaus hatte damals jedoch kein Interesse an einem Erwerb.
Nun schien der vom Nachbarn ausgehandelte Preis und die Gelegenheit der Gemeinde aber doch zu günstig, man zog diese Möglichkeit. Den plötzlichen Sinneswandel erklärte der damalige Bürgermeister Hübner damit (Presseartikel/Anlage), dass die Ledergasse in der Ortskernsanierung eine entscheidende Rolle spiele, aufgrund geringer Fahrbahnbreite von den Bürgern dort ein „Fußgängerband“ gewünscht sei, demzufolge Anwohnerparkplätze wegfallen würden. Als logische Konsequenz gebe es daher den Gedanken, das baufällige Haus, das in die Straße „hineinrage“, abzureissen und dort Stellflächen für Anwohner zu schaffen. Dass die Gemeinde das Haus früher nicht gekauft hatte, erklärte Hübner mit dem damals höheren Preis. Erst der durch den Nachbaren ausgehandelte niedrigere Preis veranlasste die Gemeinde dann vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Im übrigen seien die Vorstellungen des Nachbarn zu vage gewesen, der Bürgermeister sprach in der Berichterstattung der Lokalpresse von „unkonkreten Absichtserklärungen“.
Wir brauchen Ihr Einverständnis
Dieser Inhalt wird von Dieser Inhalt wird von OpenStreetMap (OSMF) mit Leaflet bereit gestellt.
Weitere Details