Wettbewerbssieger für die neue Paulanerzentrale mit Fragmenten der historischen Zacherlbräu-Fassade. - Foto: RIS Ratsinformationssystem München

gefährdet

Zacherlbräu in München
Ohlmüllerstraße 42, 81541 München

Eingestellt von: Harald Lukas
Eingestellt am: 02.05.2014
Geändert am: 30.03.2015

Bayerische Denkmalliste: eingetragen
Denkmalatlas / Aktennummer: D-1-62-000-4977
Denkmal-Typ: Einzeldenkmal

Zacherlbräu in München

Paulaner-Brauerei will historisches Brauhaus überbauen

Der Zacherlbräu in seiner klassizistischen Form von 1822 bildet mit den noch vorhandenen frühbarocken Überresten des Paulaner-Klosters eine architekturgeschichtliche Einheit. Nirgends ist der Übergang von der klösterlichen Eigenproduktion zur frühindustriellen Produktion anschaulicher zu erleben als in diesem historischen Ensemble.

Zacherlbräu in München - Fotos

Gefährdung

Die Paulaner Brauerei will in München ihre Verwaltung in den Zacherlbräu an der Ohlmüllerstraße 42 verlegen. In einem Wettbewerb wurde ein Entwurf mit den 1. Preis bedacht, der das historisch legitimierte Walmdach durch Aufstockung mit einem zusätzlichen Geschoss und Flachdach ersetzt. Dadurch wird die ursprüngliche Kubatur des Gebäudes unkenntlich gemacht.

Der Bau wurde im Krieg schwer beschädigt und brannte aus. Statt die Kriegsschäden rückgängig zu machen und den Bau in historisch legitimierter Form wieder herzustellen, wird er durch Aufstockung und Flachdach in seiner Denkmalseigenschaft reduziert.

In einer außerordentlichen Bürgerversammlung des Stadtbezirks Au-Haidhausen hatte sich eine Mehrheit der Bürger für den Erhalt der alten Bauform des Zacherlbräus ausgesprochen.

Das Landesdenkmalamt äußert zwar Bedenken, stimmt aber den Umbauplänen zu. Der Abriss des alten Gebäudes hat leider bereits begonnen.

Rettung

Bei einer Informationsveranstaltung der Bayerischen Hausbau am 30. April 2014 zum Thema Paulaner-Absiedelungg gab es zahlreiche Wortmeldungen zum Zacherlbräu. Die zukünftige Gestaltung, wie sie im preisgekrönten Wettbewerbsentwurf sichtbar wird, stößt bei vielen Bürgern quer durch alle politischen Lager auf große Ablehnung.

Das Genehmigungsverfahren für den neuen Zacherlbräu soll nach § 34 BauGB durchgeführt werden. Es ist nicht beabsichtigt, den Zacherlbräu im Stadtrat zu verhandeln - im Gegensatz zu den anderen Bauprojekten der Paulaner Absiedelung.

Angesichts seiner historischen Bedeutung und des großen Interesses, das viele Bürger am Zacherlbräu haben, wäre es wünschenswert, wenn die zukünftige Gestaltung des Gebäudes zum Thema einer Stadtratssitzung würde.

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