Verwaltungsgebäude der Osram GmbH in München
Ein Stück Nachkriegsgeschichte soll abgerissen werden
Das Osram-Bürohaus steht in einer Reihe mit den wichtigsten Bürobauten nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland. Es ist in der Bayerischen Denkmalliste folgendermaßen verzeichnet:
"Kubischer, sechsgeschossiger Stahlskelettbau über quadratischem Grundriss, mit zwei Verkehrs- und Installationskernen aus Ortbeton; Aluminium-Glas-Vorhangfassade von äußerster Schlichtheit und Rationalität; Großraumbüros mit Vollklimatisierung; Eingangs-Vordach auf Stützen; 1963–65 von Walter Henn unter Mitarbeit von Dieter Ströbel als in Deutschland frühes Beispiel eines Großraum-Verwaltungsbaus errichtet; Foyer mit Glasprismenwand von A. F. Gangkofner und Holzintarsienwand von F. Stelzig".
Gefährdung
Im Jahr 2015 beschloss der Eigentümer den Abriss des Gebäudes.
Wenn sich zurzeit das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bemüht, die Denkmalliste um bedeutende Bauten der Nachkriegsepoche zu erweitern, dann ist es völlig unverständlich, wenn eines der wichtigsten Belege moderner Architektur in München leichtfertig zum Abbruch freigegeben wird. Das Referat für Stadtplanung der Landeshauptstadt München und die amtliche Denkmalpflege müssen sich fragen lassen, wie unter dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung (graue Energie bei Bestandsbauten) die Eigentümer weniger bedeutender Gebäude für einen Erhalt bewegt werden können. München kann es sich nicht erlauben ein Büro-Denkmal abzubrechen und gleichzeitig einen Wildwuchs mit gesichtslosen Büro-Neubauten, schön verteilt über das Stadtgebiet, zuzulassen.
Verlust
Der Abbruch ist vollzogen!
In einer Publikation der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger ("Zwischen Scheibe und Wabe, Verwaltungsbauten der Sechziger Jahre als Denkmale", Wiesbaden 2012) war es als eines von zwei bayerischen Beispielen erwähnt, das 1964/65 nach Plänen des Architekten und Hochschullehreres Walter Henn (1912-2006) errichtete sog. OSRAM-Haus.
Rettung
Nachdem der städtebauliche Wettbewerb gelaufen ist, stehen in naher Zukunft die Bauleitplanverfahren bis zur Festsetzung eines Bebauungsplans an. Im Rahmen dieser Verfahren ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit möglich. Es wird dringend empfohlen, diese letzten Möglichkeiten zu nutzen, um das „Osram-Haus“ gegebenenfalls doch noch erhalten zu können.
Mehr Infos zum Wettbewerb und zum Bebauungsplan hier.
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