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Walmdachvilla in München, Kolbergerstraße 5
Kolbergerstraße 5
81679 München

Eingestellt von: Kulturgut Herzogpark
Eingestellt am: 03.03.2013
Geändert am: 28.09.2017

Bayerische Denkmalliste: eingetragen
Denkmalatlas / Aktennummer: gelöscht, abgerissen
Denkmal-Typ: Einzeldenkmal

Walmdachvilla in München, Kolbergerstraße 5

Eine Villa aus der Entstehungszeit des Münchner Herzogparks schien vorerst gerettet - dann rückten doch die Bagger an

Der Eintrag in der Denkmalliste

Die Villa in der Kolbergerstraße 5 war seit den 1970er Jahren, also von Anfang an, in der Denkmalliste verzeichnet und zwar zunächst als „Modern-historisierende Walmdachvilla, um 1910“, in der gedruckten Denkmalliste von 1985 dann als „Walmdachvilla, historisierend, 1924“, in der Ausgabe von 1991 dann als „Walmdachvilla, historisierend, 1924 von Max Niggl“. Kurz vor der Streichung lautete der Listeneintrag dann „Villa, zweigeschossiger Walmdachbau mit Erkern, von Joseph Kaiser, 1923“.

Die Walmdachvilla in der Kolbergerstraße 5 wurde 1923 erbaut. Bauherr war nicht, wie in der letzten Druckauflage der Denkmalliste von 1991 eingetragen, Max Niggl, sondern der Ingenieur Hermann Halter, der auch im Grundbuch eingetragen ist. Max Niggl war als Eigentümer der Mauerkircherstraße 20 auf den Bauplänen als Nachbar verzeichnet.

Der Architekt Joseph Kaiser

Entworfen wurde die Villa vom Architekten Joseph Kaiser, von dem in München laut Denkmalliste nur noch eine weitere Villa in Solln (Buchenauer Straße 4 a) erhalten ist. Joseph Kaiser, der sein Büro in der Arcostraße 12 in der Nähe des Glaspalasts hatte, war Mitglied der Münchner Künstlergenossenschaft und wanderte noch vor dem Zweiten Weltkrieg in die USA aus. Daher stellen die von ihm entworfenen Gebäude eine Seltenheit in München dar.

Die städtebauliche Bedeutung der Villa

Die Villa ist Zeitzeuge der Entstehung der umliegenden Straßenzüge des beginnenden Herzogparks, der seit 1910 bebaut wurde und repräsentiert den noch konservativen, doch schon von sachlichen Einflüssen geprägten Münchner Villenstil der frühen 1920er Jahre.

Die Villa nimmt in den umliegenden Straßenzügen des beginnenden Herzogparks eine gewisse Sonderstellung ein. Während die dreistöckigen Mietshäuser in der Mauerkircherstraße und Herzoparkstraße in der ersten Erschließungsphase des Herzogparks ebenso wie ein Teil der Villen in der Kolbergerstraße um 1910 entstanden, so blieb das Grundstück der Kolbergerstraße 5 bis nach dem Ersten Weltkrieg unbebaut. 1923 errichtet, zeigt die einstöckige Villa eine deutlich schlichtere Bauweise als die umliegenden mehrgeschossigen Mietshäuser und Villen, auch wenn sie sich harmonisch in die Umgebung einfügt. Joseph Kaiser griff zwar Formen aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg auf, reflektierte diese jedoch im sachlicheren Baustil der Zeit der Weimarer Republik.

Die Villa in der Kolbergerstraße 5 setzt durch diesen schlichten Baustil und ihre Einstöckigkeit einen unübersehbaren individuellen Akzent und nimmt – vermutlich beabsichtigt – auf die anderen Gebäude Rücksicht. Mit dem umliegenden Garten ist die Villa ein typisches Beispiel für die Gartenstadtarchitektur des frühen Herzogparks. Besonders reizvoll ist der Blick von der Montgelasstraße aus hinunter in den Anfang des Herzogparks: Die Villa ermöglicht – was nicht allzu häufig vorkommt – den Blick auf die reizvollen Rückansichten der denkmalgeschützen Gebäude in der Mauerkircherstraße 20 – 24. Mit ihrem Gartengrundstück schafft die Villa in ihrer sensiblen Bauweise, mit dem alten Baumbestand und dem üppigen Grün des Gartens einen nahtlosen Übergang vom Beginn des Parks hinauf zum Hochufer zum Kerngebiet des ehemaligen von Graf Montgelas angelegten Park um den heutigen Bundesfinanzhof herum.

Zeitgeschichtliche Bezüge der Villa

Der Erste Weltkrieg unterbrach die seit dem Verkauf des Herzogparks durch Herzog Karl Theodor in Bayern an die „Terrain-Aktiengesellschaft Bogenhausen-Gern in München“ zügig betriebene bauliche Erschließung des Herzogparks. In den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg erfolgte eine zweite Phase der Bautätigkeit, die jedoch weitaus langsamer und bescheidener ausfiel. Dass die Villa in der Kolbergerstraße ausgerechnet 1923, auf dem Höhepunkt der Inflation, erbaut wurde, weist sie als Investition von finanziellen Mitteln in einen Sachwert aus, der diese Mittel sichern sollte. Die Villa in der Kolbergerstraße 5 spiegelt also auch ein Stück Zeitgeschichte. Eine Gesamtbetrachtung der unmittelbaren baulichen Umgebung lässt die Entstehungsphase des noblen Herzogparkviertels nachvollziehen.

Baulicher Zustand der Villa zum heutigen Zeitpunkt

a) Außenbereich

Die Villa, die in den Originalbauplänen als „Veranda-Aufbauhaus“ geführt wird, ist im Wesentlichen bis heute im Originalzustand erhalten, gemeinsam mit einer Garage und einem gemauerten Hühnerstallgebäude, die beide schon im Katastereintrag von 1923 erwähnt sind. Aus der Bauzeit erhalten ist bis heute die originale Haustür. Das Dach wurde neu gedeckt; dabei wurden originalgetreue Biberschwanz-Dachziegel verwendet. Die Fassade besitzt noch heute den ursprünglichen Kalk-Sand-Putz.

Wie der damalige Architekt mitteilte, wurde in den 1980er Jahren mit Genehmigung der Stadt München und Zustimmung des Landesamts für Denkmalpflege der ursprüngliche Wintergarten erweitert. Die Breite des ursprünglichen Wintergartens wurde dabei beibehalten, die Tiefe in etwa verdoppelt. Ein Fenster wurde verschlossen, eine kleine Dachgaube eingefügt, die sich jedoch leicht wieder entfernen ließe. Die weiteren Fenster wurden, ebenfalls mit Erlaubnis der Stadt München, aber auch mit Zustimmung des Landesamts für Denkmalpflege, durch Sprossenfenster aus Kunststoff ersetzt – eine Vorgehensweise, die vor fast 30 Jahren auch bei denkmalgeschützten Bauten durchaus noch üblich war. Beide Veränderungen sind jedoch reversibel und ließen sich anhand der vorliegenden Baupläne ohne weiteres in den ursprünglichen Zustand zurückführen. Verändert wurde zudem das Gartentor in der das Grundstück umgebenden Mauer.

b) Innenbereich

Die Original-Ausstattung der Villa im Inneren war eher bescheiden gehalten und ist nicht zu vergleichen mit derjenigen der umliegenden Jugendstilgebäude: So waren die Wände nicht mit Stuck verziert, die Böden waren mit einfachen Holzdielen belegt, auch die Türen waren eher schlicht gestaltet.

Erhalten sind die Windfangtür mit Türflügeln, der originale Treppenaufgang im ganzen Haus, der nur mit Farbe eingefasst ist, sowie zwei Türen im Dachgeschoss – aus denen sich noch der schlichte Originalzustand belegen lässt, sowie der gesamte Dachstuhl, der eine Besonderheit darstellt: Der erste Besitzer und Bauherr, Bauingenieur Herrmann Halter, der mit der Firma Del Bondio & Halter mit Eisenbetonrosten handelte, ließ die Dachbalken mit Terpentin tränken. So sind die Balken heute schwarz – und wegen des Terpentins noch so gut erhalten. Offenbar wurde der Originalzustand des Dachstuhls vom begutachtenden Mitarbeiter des Landesamts für Denkmalpflege gar nicht als solcher erkannt.

1985 wurden einige Veränderungen im Inneren der Villa – wie bereits erwähnt unter Beteiligung des Landesamts für Denkmalpflege – durchgeführt: Zwei nicht tragende Wände wurden entnommen, eine davon im Erdgeschoss, darüber hinaus eine Wand, die im Obergeschoss zu einem Alkoven führte. Der marode Holzboden musste wegen Termitenschadens entfernt werden; ebenso die meisten Türen. Die Holzbalken an der Decke des Wohnraums im Erdgeschoss mussten ersetzt werden, weil sie morsch geworden waren. Sie wurden durch neue Holzbalken mit – wegen der Statik notwendigen – Betonkernen ersetzt.

Schützenswerter Baumbestand auf dem umliegenden Gartengrundstück

Die Villa hat auf einem großzügigen Gartengrundstück den Zweiten Weltkrieg unversehrt überstanden und verfügt über teilweise ca. 100jährigen Baumbestand, u. a. eine ca. 25 m hohe Esche und eine ebenso hohe Kastanie, die möglicherweise noch aus dem ursprünglichen, von Graf Montgelas angelegten Herzogpark stammen. Darüber hinaus befinden sich eine Eibenhecke, ein Gingkobaum sowie diverse weitere Gehölze und Büsche in dem Garten. Das Gartengrundstück ist also mit einer Reihe von geschützten Bäumen bestanden.

Die unmittelbare Umgebung der Villa: geprägt von Baudenkmälern

In unmittelbarer Umgebung der Villa in der Kolbergerstraße 5 befinden sich eine ganze Reihe von Häusern, die nachweislich als architektonisch einheitliche Baugruppen geplant, aufeinander abgestimmt, errichtet und anschließend in der Presse lebhaft diskutiert wurden; zu nennen sind die Mietshäuser in der Herzogparkstraße 1-3 mit Mauerkircherstraße 16 von Eugen Drollinger, drei- oder viergeschossige, traufseitige Satteldachbauten mit Zwerchhäusern, Erkern und plastischem Jugendstil-Dekor; die Nr. 1 von Heinrich Stengel und Paul Hofer, Nr. 2-3 von Eugen Drollinger, vor der Gebäudegruppe die Treppenanlage zur Montgelasstraße, erbaut ebenfalls von Drollinger; an das Gebäude in der Herzogparkstraße 3 anschließend das Mietshaus in der Montgelasstraße 43 als Eckbau mit Erkern, seitlichen Balkons  und späten Jugendstilformen, ebenfalls von Heinrich Stengel und Paul Hofer 1909 erbaut.

Rückseitig der Villa zugewendet sind die Mietshäuser in der Mauerkircherstraße 20-28, dreigeschossige Jugendstil-Mansarddach- oder Satteldachbauten, putz-, pilaster- oder lisenengegliedert, mit Erkern, Balkons, mittigem Dachhaus, Zwerchhaus oder –giebel, teilweise mit Stuckdekorum, alle um 1910 erbaut, die Mauerkircherstraße 22 von Josef Eyrenschmalz, gegenüber auf der anderen Straßenseite in der Mauerkircherstraße befinden sich ebenfalls Jugendstilbauten

Genannt seien zudem die Villen in der Kolbergerstraße, in unmittelbarer Umgebung der Nr. 5 die Nr. 7, ein dreigeschossiger putzgegliederter Walmdachbau in späten Jugendstilformen mit Erkern und Balkons von Josef Eyrenschmalz von 1911; die Nr. 11 als dreigeschossiger barockisierender Jugendstilbau mit Putzgliederung, Zwerchhäusern und Balkons von Emil Löwenstein von 1912 in gestalterischer Einheit mit Nr. 13; auf der gegenüberliegenden Seite die Nrn. 10, 12, 14 als zweigeschossiger barockisierender Gruppenbau mit Walm-, Halbwalmdach und Eckerker, Einfriedung und Pfeilerzaun; die Nr. 16 von Carl Jäger 1907/08, ein zweigeschossiger, pilastergegliederter Walmdachbau in neuklassizistischen Formen mit Erker und Pfeilerzaun und der zweigeschossige historisierende Mansardwalmdachbau mit Eckturm unter der Hausnummer 18.

Dass diese Gebäudegruppen nicht unter Ensembleschutz stehen, vermag nicht einzuleuchten.

Gefährdung

Am 10. Januar 2013 wurde die Denkmaleigenschaft der Walmdachvilla durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege aufgehoben. Die Villa wurde umgehend von der Liste bayerischer Denkmäler, auch im Bayern Viewer denkmal, gestrichen.

Die Begutachtung erfolgte auf Antrag der Firma Euroboden, die zumindest eine Vorverkaufsoption aufrecht erhält und via Vorbescheid bereits Baupläne vorgelegt hat.

Begründet wurde die Entscheidung nach Auskunft der Unteren Denkmalschutzbehörde einzig und allein mit baulichen Veränderungen im Inneren des Gebäudes, die dem Gutachten zufolge ohne Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege in den 80er Jahren durchgeführt worden sein sollen. Dies entspricht nach den uns vorliegenden Informationen nicht den Tatsachen.

Das wie beschrieben weitgehend erhaltene Äußere der Villa wäre allein schon ausreichend für einen Verbleib in der Denkmalliste gewesen. Umso mehr muss das Äußere zusammen mit dem innen erhaltenen Baubestand zur formalen Wiederherstellung der Denkmaleigenschaft durch Wiederaufnahme des Objekts in die Denkmalliste führen. Dieses Äußere mit der beschriebenen erheblichen städtebaulichen und zeitgeschichtlichen Bedeutung ist es gewesen, das für die ursprüngliche Aufnahme der Villa auf die Denkmalliste ausschlaggebend war. Aus unserer Sicht ist diese Denkmaleigenschaft unverändert vorhanden.

Das demgegenüber bescheidene Innere der Villa ist demgegenüber sekundär anzusetzen. Vor allem aber ist festzustellen, dass von einer Entkernung des Gebäudes – wie es auch der SZ-Artikel mit der Überschrift „Ausgehöhltes Denkmal“ vom 19. Februar 2013 nahelegt – nicht die Rede sein kann. Stattdessen sind, wie ausgeführt, wesentliche Bestandteile der Villa erhalten geblieben; andere ließen sich leicht zurückführen oder sollten für eine Gesamtbeurteilung weniger erheblich sein (Holzdielenböden; Originaltüren von bescheidener Ausstattung, die sich anhand der vorhandenen Türen auch für den Rest des Hauses rekonstruieren ließen). In der praktischen Denkmalpflege ist die material- und werkgerechte Erneuerung von Ausbaudetails wie Böden, Fenster und Türen in Abstimmung mit den Denkmalbehörden an der Tagesordnung.

Eine Berücksichtigung von geschichtlichen oder städtebaulichen Aspekten, wie vom Denkmalschutzgesetz nahegelegt, lässt das Gutachten des Landesamts für Denkmalpflege zur Villa in der Kolbergerstraße 5 nach Auskunft der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht erkennen. Die Villa wird völlig losgelöst von ihrer baulichen Umgebung betrachtet.

Es sei darauf hingewiesen, dass es mindestens einen Kaufinteressenten gibt, der die Villa als denkmalgeschütztes Objekt im derzeitigen Zustand erwerben und erhalten möchte. Umso bedauerlicher die Entscheidung der Denkmalschützer, die Villa in der Kolbergerstraße 5 preiszugeben.

Mitte März 2013 startete die Initiative "Kulturgut Herzogpark" eine Onlinepetiton an den Bayerischen Landtag mit der Bitte um Wiedereintragung in die Denkmalliste. Sie kann im Internet unterzeichnet werden.

Rettung

Am 10. Juli 2013 wurde die Petition der Bürgerinitiative „Kulturgut Herzogpark“ im Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur des Bayerischen Landtags beraten. Das einstimmige parteiübergreifende Votum des Ausschusses (keine Enthaltungen) bestätigte das Ergebnis, zu dem der Landesdenkmalrat in der vergangenen Woche gekommen war: Die Denkmaleigenschaft der Walmdachvilla in der Kolbergerstraße 5 besteht nach wie vor. Damit wird die Entscheidung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom Januar, die Villa aus der Liste der bayerischen Denkmäler zu streichen, außer Kraft gesetzt. Ein großer Erfolg für die Bürgerinitiative „Kulturgut Herzogpark“, die sich seit Januar 2013 für die Wiedereintragung der Villa auf die Denkmalliste eingesetzt hatte.

Die Bürgerinitiative hatte von Anfang an selbst Fakten recherchiert und das Gespräch mit Behörden und Politikern gesucht. Die Aktivitäten wurden begleitet von einer Homepage (www.kulturgutherzogpark.de) und einem Facebookprofil (Villa Kolberger Fünf). Die Unterschriftensammlung für die Petition beim Bayerischen Landtag auf Change.org und durch Sammelaktionen zeigte einen überwältigenden Erfolg: 3.000 Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrer Unterschrift die Ziele der Initiative unterstützt. Diese unglaubliche Resonanz hat die Erwartungen bei weitem übertroffen.

Die Unterschriften wurden am 26. Juni 2013 persönlich Dr. Thomas Goppel, dem Vorsitzenden des Landesdenkmalrates und des Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur übergeben. Goppel und der Hochschulausschuss sprachen der Initiative für ihr Engagement große Anerkennung aus. Ohne den Hinweis der Bürgerinnen und Bürger wäre die Entscheidung des Landesamts für Denkmalpflege nicht mehr überprüft worden.

Vor der Entscheidung des Hochschulausschusses hatte das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Sachverhalt eingehend geprüft und war zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen. Auch der zuständige Heimatpfleger und die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt München hatten sich von Beginn an gegen die Streichung der Villa von der Denkmallliste ausgesprochen. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege konnte sich nach den neuesten Erkenntnissen dem Verbleib der Villa in der Kolbergerstraße 5 auf der Denkmalliste anschließen.

Die Bürgerinitiative hat in zahlreichen Briefen und Gesprächen den Kontakt mit allen beteiligten Entscheidungsträgern, Gremien und Behörden sowie der Presse gesucht. Sie hat sich mit anderen Initiativen vernetzt (Denkmalnetz Bayern, Bündnis Gartenstadt München) und deren Plattformen genutzt.

Auf dem Weg zum Erhalt der Villa erfuhr die Bürgerinitiative „Kulturgut Herzogpark“ große Unterstützung von einzelnen Politikern, allen voran Stadtrat Robert Brannekämper (CSU) und von Dr. Thomas Goppel, Staatsminister a. D. Brannekämper organisierte eine Kundgebung unter dem Titel „DENK MAL an das Stadtbild“ und recherchierte selbst. Die Initiative trat aktiv in Kontakt mit Kommunalpolitikern und Landtagsabgeordneten. Zu einer Ortsbegehung kamen auch Julika Sandt, MdL, Mitglied des Landesdenkmalrats und Kulturbeauftragte der FDP-Landtagsfraktion und Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL, Freie Wähler Fraktion, als Berichterstatter im Hochschulausschuss, in der Kolbergerstraße 5 vorbei.

Durch die Klage der Euroboden (das Investorenunternehmen, das den Abriss und die Neubebauung plante) gegen die Untersagung des Abrisses durch die Stadt München ist die Rettung noch nicht endgültig gesichert. Der Richtspruch des Bayerischen Verwaltungsgerichts München ist abzuwarten.

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