verloren

Wohnhaus Untere Marktgasse 3 in Leutershausen, Lkr. Ansbach
Untere Marktgasse 3
91578 Leutershausen

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am: 12.12.2014
Geändert am: 13.12.2014

Bayerische Denkmalliste: eingetragen
Denkmalatlas / Aktennummer: gelöscht, abgerissen
Denkmal-Typ: Einzeldenkmal

Wohnhaus Untere Marktgasse 3 in Leutershausen, Lkr. Ansbach

Bau aus dem 16. Jahrhundert fällt Abbruch nach Gutsherrnart zum Opfer

Das in die Denkmalliste eingetragene, eingeschossige Gebäude mit Steildach und verputztem Fachwerkgiebel war dendrochronologisch auf 1545 datiert. Teilweise reichte die Substanz bis ins 14. Jahrhundert zurück. Das Fachwerk im Südgiebel war 1729 entstanden. Wohl im 19. Jahrhundert war ein Nebengebäude hinzu gekommen.

In prägender Ecklage war das Haus ein wichtiger Teil der unter Ensembleschutz stehenden Altstadt von Leutershausen. Es lag im unmittelbaren Sichtbereich des ehemals markgräflichen Schlosses, das sich in der Nordostecke der Stadt befindet.

Die Altstadt von Leutershausen spiegelt in ihrer Anlage bis heute eindrucksvoll die Geschichte des Ortes wider. Die aus einem größeren Dorf entstandene Stadt bildet eine frühzeitig mit Mauern und Doppelgraben umzogene Ellipse.

Wohnhaus Untere Marktgasse 3 in Leutershausen, Lkr. Ansbach - Fotos

Verlust

Das Baudenkmal, das sich im Eigentum der Stadt befand, wurde am 9. Dezember 2014 von der Stadt Leutershausen abgebrochen. Es war vom Landesamt für Denkmalpflege in der Liste der verkäuflichen Denkmäler genannt, vor kurzem hatten sich auch ernsthafte Kaufinteressenten gemeldet. Das Denkmalnetz Bayern appellierte deswegen an den Bürgermeister der Stadt, die Abbruchplanungen umgehend zu stoppen und sich mit den Interessenten in Verbindung zu setzen. Doch vergebens. Schon länger stand die Stadt mit einem Investor in Verhandlungen, der an der Stelle des Denkmals einen modernen Wohnkomplex errichten will.

Allerdings hatte das zuständige Landratsamt Ansbach bereits eine Abbrucherlaubnis erteilt. Nach Mitteilung der Regierung von Mittelfranken hat das Landesamt für Denkmalpflege den Abbruch „hingenommen“, weil bei einer Sanierung zu viel denkmaltragende Substanz verloren gegangen wäre. Einzelheiten des internen Verfahrens und der Erlaubnis zum Abbruch nach dem Denkmalschutzgesetz sind nicht bekannt.
 
Es erschien fragwürdig, inwiefern der Erlaubnis eine ausreichende Zumutbarkeitsprüfung nach den Vorgaben des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und der Gerichte vorausgegangen ist und inwiefern die notwendigen Nebenbestimmungen zur Sicherung der Dokumentation, der Bauteile und des Ersatzbaus getroffen wurden. Offensichtlich stand die Abbrucherlaubnis auch im Widerspruch zur gerichtlich bestätigten Auffassung, dass sich Kommunen für die Denkmäler in ihrem Eigentum nicht auf Unzumutbarkeit berufen können. Das Denkmalnetz Bayern bat daher die Regierung von Mittelfranken um Überprüfung, ob die erteilte Abbrucherlaubnis rechtswidrig ist. Allerdings begannen gleichzeitig die Abbrucharbeiten, so dass jede Rettung zu spät kam. Die Regierung betonte in ihrer Antwort vor allem die Problematik des mutmaßlich hohen Substanzverlusts bei einer Sanierung. Wie es allerdings zu dieser Einschätzung kam und ob diese in angemessener Art und Weise geprüft wurde, bleibt offen. Möglicherweise beruht sie auf der umfangreichen Bestands- und Schadenserhebung, die die Stadt selbst dem Abbruchantrag beigelegt hat.
 
Der Vorgang fügt sich offensichtlich in eine Reihe von höchst bedauerlichen Fällen aus jüngster Zeit ein, in denen die unteren Denkmalschutzbehörden „nach Gutsherrnart“ - teils klar rechtswidrig - zum Teil 500 Jahre alte Baudenkmäler haben beseitigen lassen (siehe hierzu die Berichterstattung "Denkmalabbrüche nach Gutsherrnart").

Bericht "Stadt Leutershausen verweigert sich der Denkmalrettung"

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