gefährdet

Altes Gärhaus der Brauerei Joh. Humbser in Fürth
Dambacher Str. 49
90763 Fürth

Eingestellt von: Wir sind Fürth e. V. i. G. - Für eine bunte und lebendige Kleeblattstadt
Eingestellt am: 14.01.2013
Geändert am: 28.09.2017

Bayerische Denkmalliste: eingetragen
Denkmalatlas / Aktennummer: D-5-63-000-1274
Denkmal-Typ: Einzeldenkmal

Altes Gärhaus der Brauerei Joh. Humbser in Fürth

Altes Gärhaus / Hopfenspeicher der Brauerei Joh. Humbser – Abbruch trotz Denkmaleintrag

Das historische Gärhaus ist Teil des ersten Bauabschnitts der Brauerei Johann Humbser, als diese in den 1880er Jahren von der Ecke Hallplatz / Bäumenstraße hinaus in die Südstadt an die Schwabacher Straße zog.

Die Brauerei Joh. Humbser war die ausstoßstärkste der „großen Fünf“ wichtigen Fürther Großbrauereien der vorigen Jahrhundertwende. Geheimrat Hans Humbser war als langjähriger Präsident des Deutschen Brauerbundes ein landesweit renommierter Brau-Funktionär und schon sein Vater Johann Humbser hat sich als Stifter um das Wohl der Stadt Fürth verdient gemacht.

Das Areal zwischen Schwabacher, Fichten und Dambacher Straße wurde hauptsächlich zwischen 1887 und 1911 bebaut und stellt heute weit über Fürth hinaus ein einmalig gut erhaltenes Denkmalensemble der Industriekultur dar. Als weithin sichtbarer künstlerischer Leuchtturm ist das Jugendstil-Sudhaus der Münchner Architekten Gebr. Rank von 1912 hervorzuheben.

Doch auch der zur Fichtenstraße hin gelegene ehemalige Lagerbier- und Gärkeller, ein dreigeschossiger Rohbacksteinbau mit Sandsteingliederung, Flachdach und Zwerchgiebeln, von Leo Gran jr., 1897 (Umbau 1907 von Konrad Glenk), ist für jedermann offensichtlich ein Baudenkmal und sein Erhalt liegt im Interesse der Allgemeinheit, wie das auch das Landesamt für Denkmalpflege in einem vorliegenden Gutachten beurteilt hat.

Gefährdung

Das Gärhaus befindet sich in akuter Gefahr, die Abbrucharbeiten am Areal nähern sich langsam von Süden dem Bauwerk und haben es bald erreicht (Stand: 14. Januar 2013).

Die Stadt hat einen Bebauungsplan aufgestellt, in dem mehrere Baudenkmäler nicht enthalten waren. Das Landesamt für Denkmalpflege hat erst viel zu spät und erst auf Druck von Anwohnern Besichtigungen vorgenommen und nur zögerlich Nachträge vorgenommen. Dem Abbruch des Hopfenspeichers wurde dann "unter Zurückstellung erheblicher Bedenken" und trotz Denkmaleigenschaft mit Verweis auf ein zu weit fortgeschrittenes Verfahren zugestimmt. Besonders bitter: An Stelle des Baudenkmals soll lediglich eine Erschließungsstraße treten.

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