gefährdet

Altes Pfarrhaus mit Pfarrhof
Hauptstraße 8
63867 Johannesberg

Eingestellt von: Heimat- und Geschichtsverein Johannesberg 1985 e.V.
Eingestellt am: 03.10.2020
Geändert am: 05.10.2020

Bayerische Denkmalliste: eingetragen
Denkmal-Typ: Einzeldenkmal

Altes Pfarrhaus mit Pfarrhof

Altes Pfarrhaus Johannesberg - ein geschichtlich bedeutendes örtlich wie regionales Kleinod und ein Bevölkerungsmagnet

Mit dem Bau der ersten Johannesberger Kirche um 1200, einer Stiftung der Grafen von Rieneck, muss auch das erste Pfarrhaus entstanden sein. Sie wird als Höhen- und Eigenkirche beschrieben. Erstmals wurde es jedoch erst im 16. Jahrhundert aktenkundig. 1551 scheint das Gehöft in einem so schlechten Zustand gewesen zu sein, dass es von Grund auf renoviert werden musste. Augenscheinlich müssen die am Zehnt Beteiligten, denen die Baulast zustand, wie das Kloster Schmerlenbach, das Stift in Aschaffenburg und das Stift ad Gradus in Mainz nicht zur Übernahme der Kosten bereit gewesen sein, denn ein Brief des Erzbischofs und Kurfürsten sagt aus, dass von höchster Stelle der Wiederaufbau des Pfarrhauses und der dazugehörigen Bauten als dringlich erkannt und dem Pfarrer Ofenstein in der Pfarrei St. Johannesberg geholfen werden müsse, den Zustand zu ändern. Durch die Auswirkungen der Schlacht bei Dettingen (27. Juni 1743) wurde die erste Kirche derart ramponiert, dass ein Nachfolgebau errichtet werden musste.

Mit dem Bau des heutigen, damals neuen Pfarrhauses verkaufte das königliche Bezirksamt Aschaffenburg den »Alten Pfarrhof« am 30. Juni 1862 für 1.200 Gulden an Martin Flaschenträger. Ab dieser Zeit befand sich das Gehöft mit seinen 1.280 m² in Privateigentum.

Nach schwierigsten Grundstücksverhandlungen der Gemeinde Johannesberg mit der Erbengemeinschaft wurde am 25. Januar 1994 der Ankauf notariell vollzogen. In der Urkunde verpflichtete sich die Gemeinde Johannesberg, das erworbene Anwesen schrittweise und im Rahmen der gemeindlichen Haushaltsmittel im Sinne der Vorschriften instandzusetzen und zu restaurieren. »Beginn, Reihenfolge und Beendigung der Sanierungsarbeiten bestimmt die Gemeinde Johannesberg«, ist im Vertragstext formuliert. Der Kaufpreis betrug insgesamt 420.000,-- DM. Die Erben hatten sich einen Tausch der 1.280 m² mit Flächen in einem Neubaugebiet vorgestellt, was jedoch im Rat keine Mehrheit gefunden hat.

Nach dem Erwerb durch die Gemeinde Johannesberg wurde das Backhaus abgerissen und mit Unterstützung des umfassenden Dorferneuerungsverfahrens in Kopie neu errichtet. Der Abriss war erforderlich, da das Nebengebäude in seiner damaligen Substanz nicht nutzbar gewesen wäre.

Der Johannesberger Heimat- und Geschichtsverein nutzte über die Jahre das neu errichtete Backhaus, um mit Backfesten auf den geschichtlichen Wert des Gehöftes aufmerksam zu machen. Am 03. Dezember 2006 beschloss der Gemeinderat einstimmig, es solle die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes »Alter Pfarrhof« vorgenommen werden. Dieser Bebauungsplan wurde jedoch nicht weitergeführt.

Der Johannesberger Heimat- und Geschichtsverein beantragte und erhielt am 15. März 2007 mit einstimmigem Votum die Patenschaft für das gesamte Areal übertragen, um dem weiteren Verfall des Gebäudes zu begegnen.

Gefährdung

Im Verlauf der Kommunalwahl 2008 setzte es sich eine neu gegründete Gruppierung zum Ziel, den Verkauf des alten Pfarrhofes mit Pfarrhaus per Bürgerentscheid zur Veräußerung freigeben zu können. Der Heimat- und Geschichtsverein bekam nachfolgend die zuvor mehrmals bestätigte Patenschaft für den Pfarrhof ohne Begründung entzogen. In einem Zeitungsartikel wird gar dem Abriss des Hauptgebäudes das Wort geredet.

2009 wurde von den Mitgliedern des Gemeinderates ein Sanierungsgutachten in Auftrag gegeben. Das Aschaffenburger Bauatelier Wolfgang Schäffner erhielt den Auftrag. Mit Hinzuziehen des Landesamtes für Denkmalpflege wurde dieses Gutachten auch gefördert.

Um die Erstellung des Gutachtens zu erleichtern, verpflichtete sich der Heimat- und Geschichtsverein, in dem Gebäude mehrere Prüfungsstellen zu öffnen sowie den gesamten Innenbereich zu säubern und die Außenfassade mit Entfernen des Putzwerks freizulegen.

Mit einer beachtlichen Fleißarbeit erarbeitete der Vereinsausschuss des »HGV« der Gemeinde Johannesberg mit Schreiben vom 20. Januar 2010 eine Konzeption zur künftigen Nutzung und schrittweisen Sanierung des Gebäudes.

Mit Schreiben vom 18. Februar 2009 wurde dem Johannesberger Heimat- und Geschichtsverein auf Anfrage beim Amt für Ländliche Entwicklung mitgeteilt, die 1998 in Aussicht gestellte Förderung von 60.000,-- Euro (120.000,-- DM) habe noch Bestand. Hierfür wurde der Gemeinde Johannesberg im Jahr 2002 die vorzeitige Baufreigabe erteilt. Dieser Betrag sei jedoch noch nicht abgerufen, bzw. noch nicht in Anspruch genommen worden und verfiel letztlich Ende 2014.

Mit Schreiben vom 05. März 2010 unterbreitete die Haupt- und Bauverwaltung der Gemeinde Johannesberg dem Johannesberger Heimat- und Geschichtsverein die Beschlussvorlage, die auch einen Abriss des Gebäudes und die Frage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aufwirft. Dies veranlasste den 1. Vorsitzenden eine eigene Beschlussempfehlung seitens des Vereins nachzureichen. Dieser Text wurde auch dem Landesamt für Denkmalpflege, Herrn Dr. Dümler, zugestellt, der die Vorlage als ausgezeichnet und als gangbaren Weg bewertete.

Am 09. März 2010 befassten sich die Mitglieder des Gemeinderates mit den Anträgen des Johannesberger Heimat- und Geschichtsvereins. Das Beschlussergebnis lautete »vertagen« und ließ in vielen Teilen die Mitglieder des Heimat- und Geschichtsvereins fragend zurück.

Zum Erstaunen wird in Zeitungsartikeln nicht die Gemeinde Johannesberg als Eigentümerin, sondern der Johannesberger Heimat- und Geschichtsverein zu mehr Öffentlichkeitsarbeit aufgefordert. Gleichzeitig wird hingegen mit vier Gegenstimmen die Mitwirkung am Tag des offenen Denkmals in Frage gestellt, den der Verein sehr erfolgreich initiiert hat.

Der Heimat- und Geschichtsverein bot sich trotz aller Hinhaltetaktik weiterhin an, die Gemeinde Johannesberg von vielen Sorgen und der Finanzierungsangst zu entlasten. Mit Übernahme der Gesamtpatenschaft, die - wie erwähnt - entzogen wurde, war angedacht, für den Erhalt Sorge zu tragen und die schrittweise Sanierung mit Eigenleistung anzugehen. In Folge wurden vier Räume denkmalgerecht saniert.

Angedacht war auch, die Gemeinde stelle die entsprechenden Anträge, um die Fördertöpfe auszuloten. Sodann erläutert der »HGV«, was er in welcher Form an Eigenleistung erbringen kann.

Das nunmehr geltend gemachte Argument des Gemeindegremiums, der Erhalt sei der Gemeinde Johannesberg wirtschaftlich nicht zuzumuten, kann nach Beurteilung des Landesamtes für Denkmalpflege die Gemeinde Johannesberg nicht ernsthaft vorbringen, da sie zum einen bereits mit der Sanierung begonnen und damit gezeigt hat, dass sie sanierungswillig sei. Zum anderen ist der Betrag für eine Gemeinde im Bereich des Finanzierbaren. Besonders hervorzuheben ist und darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Gemeinde Johannesberg das Gebäude explizit zum Zwecke des Erhalts erworben hat.

Versprochen wurde dem Johannesberger Heimat- und Geschichtsverein mehrfach die Einrichtung eines speziellen runden Tisches. Das Versprechen ist bis dato nicht eingelöst worden. Am 28. April 2012 erfolgte eine Ortseinsichtnahme mit dem Grundstücks- Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Johannesberg. Seit dieser Zeit müht sich der Heimat- und Geschichtsverein, auf verschiedenste Art und Weise dem Verfall des Gebäudes zu begegnen. Zudem werden wiederkehrende Festivitäten abgehalten, die sich zu einem Publikumsmagnet entwickelt haben. Seitens der Gemeinde Johannesberg bewegt sich aber bis dato nichts.

Rettung

Heimat- und Geschichtsverein Johannesberg 1985 e.V., 1. Vorsitzender und Kreisheimatpfleger Michael Rosner

Kontakt

Michael Rosner, Johannesstraße 2, 63867 Johannesberg, Tel.: 421793, Handy-Nr. 015127555229, E-Mail: kreisheimatpfleger@johannesberg-online.de

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