gefährdet

Ensemble Bamberg und Bahnhof
Ludwigstraße 6
96052 Bamberg

Eingestellt von: Bamberg im Denkmalnetz
Eingestellt am: 09.11.2014
Geändert am: 01.01.2015

Bayerische Denkmalliste: eingetragen
Denkmalatlas / Aktennummer: D-4-61-000-593
Denkmal-Typ: Einzeldenkmal

Ensemble Bamberg und Bahnhof

Welterbetitel durch Schallschutzwände in Gefahr

Die Altstadt von Bamberg zählt seit 1993 zum UNESCO-Weltkulturerbe, weil sie in einzigartiger Weise die auf frühmittelalterlicher Grundstruktur entwickelte mitteleuropäische Stadt verkörpert. Das historische Stadtbild ist ein Zusammenspiel aus mittelalterlichen Kirchen und barocken Bürgerhäusern sowie Palästen. Zahlreiche Monumentalbauten aus dem 11. bis 18. Jahrhundert prägen es. Die Baukunst in der Stadt wirkte über Mitteldeutschland bis nach Ungarn und zeigt enge Verbindungen zu Böhmen in der Barockzeit. Wichtiger Bestandteil der UNESCO-Welterbstadt ist neben Insel- und Bergstadt die Gärtnerstadt,  die sich durch ihre noch immer lebendige Gärtnertradition auszeichnet.

Das Weltkulturerbe ist nicht nur in seinem im Plan festgehaltenen Umfang geschützt. Vielmehr ist in den Schutzbereich einbezogen die sog. Pufferzone (zur Bedeutung siehe z.B. die Ausführungen zu Potsdam).

Ensemble Bamberg und Bahnhof - Fotos

Gefährdung

Die Deutsche Bahn erweitert im Projekt Nürnberg-Berlin (VDE8) einen Streckenabschnitt zwischen Nürnberg und Ebensfeld (Oberfranken) von zwei auf vier Gleise für Geschwindigkeiten von bis zu 230 km/h. Davon ist auch das Weltkulturerbe Bamberg betroffen.

Die Stadt Bamberg hat ihre diesbezüglichen Ziele am 30. März 2011 erklärt (vollständiger Text offline):
  • Vereinbarkeit von Welterbestatus und ICE‐Haltepunkt in Bamberg unter Beachtung der Pufferzone
  • Wahrung der visuellen Integrität des Welterbes Bamberg, insbesondere der Sichtachsen
  • Gewährleistung einer gelungenen städtebaulichen Verbindung der Bamberger Stadtgebiete

2013 wurden von der Bahn zwei Varianten „durch Bamberg“ präsentiert: eine Variante u.a. mit etwa drei Meter hohen Schallschutzwänden (sogenannten Schienenstegdämpfern und transparenten Wänden im Bereich der Sichtachsen) sowie eine Variante mit Tunnel im wesentlichen für den Güterverkehr. Nach einer dritten Variante würde Bamberg einen neuen Schienenstrang parallel zur Autobahn A73 im Osten erhalten und damit viele Probleme sozusagen umfahren.

Vorausgegangen war 2012 die Bildung eines Arbeitskreises aus Politikern, Abgeordneten des Bundes, des Freistaates und der Stadt, der Bürgerinitiative „AG Bahnsinn Bamberg“, der IHK sowie aus Fachbehörden, der Bahn und den Planern. Ziel war „die Teilhabe und Mitgestaltung der Bürger und aller Interessengruppen am Planungs- und Entscheidungsprozess“. Der Koordinierungskreis sollte Empfehlungen zusätzlich zur formellen Bürgerbeteiligung im Verwaltungsverfahren zur Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsverfahren) liefern.

Gefährdet sind durch das Projekt:

  • die städtebauliche und bauliche Struktur der Stadt Bambergs,
  • der städtebauliche Zusammenhang der Stadtteile durch die Verstärkung der Teilung der Stadt nach Ost und West,
  • das Stadtbild insgesamt durch den hohen technischen Aufwand und die folgenden Hoch- und Tiefbaumaßnahmen wie insbesondere die Höher- oder Tieferlegung oder Neutrassierung von Bahnanlagen,
  • die optische Integrität des Stadt- und Straßenbildes durch die Ausführung hoher Schallschutzanlagen.

Gefährdet ist auch der Status der Stadt als Weltkulturerbe. Vielleicht vorausahnend haben das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und die UNESCO beim Zuschnitt des Ensembles Stadtdenkmal Bamberg und der Grenzen des Weltkulturerbes den Bahnhof und die Bahnanlagen nicht in die Schutzgebiete aufgenommen. Trotzdem entgehen die Bahnanlagen wegen ihrer Nähe zum Ensemble nicht den Bindungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, nach dessen Artikel 6 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Erlaubnis bedarf, wer in der Nähe von Baudenkmälern (hierzu gehören auch das Ensemble und der Bamberger Bahnhof) Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler (resp. des Ensembles) auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann. Nach Absatz 2 kann die Erlaubnis versagt werden, soweit das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbilds oder der künstlerischen Wirkung eines Baudenkmals (resp. Ensembles) führen würde und gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen.

Im September 2014 haben die Gärtner einen Hilferuf an die UNESCO wegen des Welterbestatus gerichtet. Darüber hat die Freie Webzet berichtet (Artikel offline).

In Veranstaltungen, die der Projektpräsentation von 2013 vorausgingen, waren bereits innovative Möglichkeiten und gesetzliche Grundlagen des Schallschutzes sowie von der Stadt eine Sichtachsenstudie, welche die Beeinflussungen durch den Bahnbau veranschaulicht, vorgestellt worden. Ausgeschlossen wurden Varianten zur kompletten Tieferlegung oder Überdeckelung der Trasse wegen großer technischer Schwierigkeiten und Beeinträchtigungen während der Bauzeit. Auch eine erhebliche Verringerung der Geschwindigkeit für Güterzüge wurde verworfen. Ebenfalls nicht weiter verfolgt wurde die Ursprungsvariante der Bahn mit konventionellem Schallschutz.

Weitergehende Informationen:

  • Pläne und Präsentationen der Deutschen Bahn hier (www.vde8.de)
  • Präsentation der Bahn vom 19. April 2013 (pdf)
  • Darstellung aus der Sicht der Stadt Bamberg mit Hintergrund und 3D-Darstellung hier
  • Darstellung aus der Sicht der Bürgerinitiative AG Bahnsinn u.a. zum „Bamberger Weg“ hier
  • Darstellung in der Freien WeBZet mit weiteren Links u.a. hier

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