gefährdet

Hafneranwesen „beim Uiderl“ in Bödldorf
Bödldorf 4
84178 Kröning

Eingestellt von: Peter Barteit
Eingestellt am: 08.01.2017
Geändert am: 30.08.2017

Bayerische Denkmalliste: eingetragen
Denkmalatlas / Aktennummer: D-2-74-145-4
Denkmal-Typ: Einzeldenkmal im Ensemble

Hafneranwesen „beim Uiderl“ in Bödldorf

Wohnhaus und Werkstatt des letzten Kröninger Hafners

Das Anwesen gehört zu dem seltenen Typus des Mittertennhauses. Der Eintrag in der Denkmalliste lautet wie folgt: "Ehemaliges Hafneranwesen, Mittertennbau, zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit verputzem Blockbau-Obergeschoss und alten Fenstern, Trauf- und Oberbodenschrot, 2. Hälfte 18. Jh."

Das Kröninger Hafnerhandwerk ist seit mindestens 1428 nachweisbar. Über Jahrhunderte hinweg gehörte es zu den Marktführern beim Gebrauchsgeschirr. In dem relativ kleinen Gebiet zwischen Isar und Vils arbeiteten mehr als 100 Werkstätten. Die Produktionszahlen gingen in die Millionen. Das Geschirr wurde in dem weiten Gebiet zwischen der nördlichen Oberpfalz und Südtirol, zwischen Augsburg und Linz verhandelt. Auch die kurfürstliche Hofküche in München deckte ihren Bedarf aus dem Kröning. Um 1930 wurde die Produktion eingestellt.

Die einst auf dem Hof lebende und arbeitende Familie Zettl in Bödldorf (Gemeinde Kröning) gehörte zu den führenden Vertretern des Handwerks. Über verschiedene Generationen hinweg gehörten sie den Gremien der Handwerksorganisation an. Benno Zettl versuchte, durch gezielte Weiterbildung und dem Experimentieren mit neuen Techniken den Niedergang des Handwerks aufzuhalten, scheiterte jedoch am Beharrungswillen seiner Kollegen. Sein Sohn Georg Zettl, der letzte Kröninger Hafner, starb im Jahr 1990 im elterlichen Anwesen.

Gefährdung

Seit dem Tod von Georg Zettl ist das Anwesen ungenutzt. Die Erben haben den notwendigen Bauunterhalt vernachlässigt. Der Allgemeinzustand lässt nun einen zunehmenden Verfall befürchten. Auf der Westseite ist das Dach teilweise offen, sodass Wasser eindringt. Der Verputz ist bereits großflächig heruntergefallen. Als Sofortmaßnahme erscheint eine Notsicherung dringend erforderlich.

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