gefährdet

Kasernengelände Bamberg „Warner Barracks“
John-F.-Kennedy-Boulevard
96052 Bamberg

Eingestellt von: Bamberg im Denkmalnetz
Eingestellt am: 05.11.2014
Geändert am: 31.01.2015

Bayerische Denkmalliste: eingetragen
Denkmal-Typ: Einzeldenkmal

Kasernengelände Bamberg „Warner Barracks“

Bislang unerkanntes Denkmal ist durch „Konversion“ gefährdet

Die ehemalige Neue Infanterie-Kaserne („Lagarde-Kaserne“) an der Pödeldorfer-/Weißenburgstraße ist in die Denkmalliste eingetragen. Die Anlage entstand zwischen 1890 und 1915 und stellt somit einen historistischen Militärbau im Königreich Bayern aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg dar. Sie entstand für das 5. Königlich-bayerische Infanterieregiment. Nach dem Gefecht der bayerischen Ulanen bei Lagarde am 11. August 1914 erhielt sie den Ehrennamen "Lagarde-Kaserne“.

Ein großes Areal über die historische Kaserne hinaus, seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs Standort der US-Streitkräfte („Warner Barracks“), bildet nun ein „Konversionsgelände“.
 
Das Gelände ist bis heute nicht in die Denkmalliste eingetragen worden. Dabei kommt der Großanlage insgesamt militärgeschichtliche und städtebauliche Bedeutung zu. Besonders wünschenswert wäre der Eintrag der großflächigen Anlage als (eben großes) Einzeldenkmal. Dies hätte erhebliche Auswirkungen insbesondere auf die Erhaltungspflichten und die Steuervorteile bei sog. Herstellungs- und Erhaltungsaufwand.
 
Die bereits denkmalgeschützte Lagarde-Kaserne als Kern setzt sich aus unterschiedlichen, teils mehrflügeligen Bauten um einen vierseitigen Kasernenhof zusammen. Zur Anlage gehören Wachgebäude; Casino; Reithalle, Büro- und Werkstattgebäude und eine Reithalle sowie Mannschafts- und Offiziersgebäude. Das Aussehen ist vor allem durch die Bauweise in Ziegel mit Sandsteinliederungen bestimmt. Teils besitzen die Backsteinbauten Fachwerkobergeschosse. Der Offiziersbau ist verputzt und mit Sandstein gegliedert. Auch die historische Einfriedung, ein Eisengitterzaun mit Sandsteinpfeilern, ist erhalten.

Kasernengelände Bamberg „Warner Barracks“ - Fotos

Gefährdung

Die US-Streitkräfte haben zum 30. September 2014 Bamberg verlassen. Die amerikanischen Militärflächen in der Stadt sind in das allgemeine Grundvermögen der Bundesrepublik Deutschland übergegangen und damit in den Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gefallen. Im Rahmen der „Konversion" soll die ehemals militärisch genutzte Fläche nun einer zivilen Nutzung zugeführt werden. Das Kasernengelände umfasst eine Fläche von ca. 190 Hektar. Auf dem Arial befinden sich Geschosswohnungen, Einfamilienhäuser, Anlagen zur Truppennutzung sowie Sportanlagen. Daneben hat Bamberg drei weitere Konversionsflächen (ca. 8 Prozent des Stadtgebietes).

Die Stadt kann über Bebauungspläne die künftige Nutzung festlegen. Sie hat sogar ihre Absicht erklärt, das Gelände selbst zu erwerben. Sie entscheidet dann auch über die künftigen Eigentumsverhältnisse. Welche Gebäude erhalten bleiben sollen und wo ein Abriss sinnvoll ist, soll nach eingehenden Untersuchungen abschließend geklärt werden. Die Stadt erklärte hierzu: „Fest steht allerdings, dass die Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, selbstverständlich erhalten bleiben.“
 
Laut Presseberichterstattung vom Sommer 2014 ist es Ziel, den qualitativ hochwertigen Altbestand an Häusern mit dem bemerkenswerten Anteil an Grünflächen vor dem Hintergrund des Bevölkerungswachstums der Stadt abzurunden. Hierfür sollen international renommierte Planungsbüros eingebunden werden. Auf der Grundlage der ersten Gutachterergebnisse sollen ein Businessplan und ein "Ankaufplan" der Stadt Bamberg erstellt werden. „Es steht viel auf dem Spiel: Da die Stadt bekanntlich den Plan verfolgt, das ehemalige Militärgelände zur Gänze zu übernehmen, hängt vom Ergebnis des Gutachterverfahrens und […] des Übernahmeplans […] unter anderem auch die Zukunft der nun bereits leer stehenden 2300 Wohneinheiten auf dem Kasernengelände“ ab, berichtete der Fränkische Tag. „Spätestens […] zum Winter 2015/2016 könnte sich die Frage stellen, wer die hohen Kosten für Heizung, Wasser und Strom bezahlt, in der Stadt wird immerhin die Zahl von 2,5 Millionen Euro im Jahr genannt“. Eine Instandhaltung der Anlagen ist Voraussetzung für eine auch wirtschaftlich sinnvolle Weiternutzung.
 
Zu den Zwischenergebnissen des Architektenwettbewerb siehe die Presseberichterstattung vom 21. Januar 2015. Eine Jury entscheidet am 10. Februar 2015.

Rettung

Vermutlich ist bis heute niemandem bewusst, welche Teile der gesamten Anlagen (ähnlich Muna) tatsächlich Denkmaleigenschaft haben. Hier wäre die Erfassung durch einen militärhistorisch und denkmalrechtlich erfahrenen Inventarisator empfehlenswert.

Kurzfristig hat die Stadt Bamberg mit ihrer Unteren Denkmalschutzbehörde sämtliche Schlüssel in der Hand, um das Entstehen von Gefahren und Schäden an den noch nicht erfassten Denkmälern zu verhindern. Einschlägig ist Art. 4 Bayerisches Denkmalschutzgesetz, der die Pflicht zur „Erhaltung von Baudenkmälern“ festschreibt. Er gibt der Stadt ein ganzes Bündel von rechtlichen Möglichkeiten an die Hand, das sie souverän handhaben könnte: Der (Noch-)Eigentümer Bund und mit ihm die Bundesanstalt Bima sind zur sachgemäßen Behandlung und zum Schutz vor Gefährdungen verpflichtet, also zum Beheizen und zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit der Installationen. Auf angebliche Unzumutbarkeit können sich diese Institutionen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht berufen. Die Stadt ist befugt, entsprechende Anordnungen zu treffen. Gegenüber der Bima braucht es nicht einmal die Zustimmung des Ministeriums. Die Stadt kann sogar selbst tätig werden, wenn sich das ganze Verfahren wegen Sperrigkeit von Bund und Bima verzögern sollte. Die Stadt kann sogar Vorschüsse insbesondere von der Bima verlangen, damit diese den Ernst der Lage erkennt. Die Stadt hat übrigens angesichts der unverhüllten Ankündigungen und Drohungen der Bima bereits heute die Möglichkeit, die angekündigten schädigenden bzw. gefährdenden Handlungen zu untersagen, die Anordnung für sofort vollziehbar zu erklären und Zwangsmittel anzudrohen.

Nach Stand vom 29. Januar 2015 läuft in Bamberg eine verbitterte Diskussion um den Erhalt des Wohnungsbestandes auf dem Kasernengelände. Die Stadt, die Stadtbau GmbH und die beiden großen Parteien (Groko) halten sich nach Meinung vieler die Hintertüren zum Abbruch eines großen Teils der Wohnungen offen. Aus dem Stadtrat kommen Anträge, die Licht ins Dunkel der Konversion bringen sollen. Bambergs Unabhängige Bürger (BUB) fordern die Ermittlung, inwieweit die 2013 im Stadtentwicklungsplan Wohnen genannten Zahlen von 2000 fehlenden Wohnungen heute noch zutreffen; ein Stadtrat moniert das Fehlen von Aussagen für die über 400 Wohnungen der Flynn-Area und weitere rund 800 Mannschaftswohnungen. Kritik an der Konzentration auf derzeit nur 300 zu erhaltende Wohneinheiten in der Pines-Area und am Lindenanger kommt von der Linken: Wenn gleichzeitig 1000 weitere Wohnungen auf dem Kasernengelände totgeschwiegen werden, sei dies nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Der Bürgerprotest hat zuletzt an Heftigkeit zugenommen, weil durch die sechs Architektenentwürfe immer neue Szenarien des Abbruchs ins Gespräch kamen. Der Bürgerblock hat ein Bürgerbegehren zum Erhalt der Wohnungen gestartet. Unterschriftslisten liegen in zahlreichen Filialen von Bäckereien, in Apotheken und an weiteren Stellen aus.

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Stand: 29.01.2015

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