gefährdet

Lokschuppen in Bamberg
Gundelsheimer Straße 14 a
96052 Bamberg

Eingestellt von: Bamberg im Denkmalnetz
Eingestellt am: 07.01.2015
Geändert am: 15.08.2015

Bayerische Denkmalliste: eingetragen
Denkmalatlas / Aktennummer: D-4-61-000-856
Denkmal-Typ: Einzeldenkmal

Lokschuppen in Bamberg

Verfallende Bahnanlagen: Lasst alle Hoffnung fahren?

Beschreibung in der Bayerischen Denkmalliste: "Bahnbetriebswerk, zwei Rundlokschuppen, 1901 und 1904, mit Drehscheiben, 1929; Wagonausbesserungswerkstätten, 1895/96 und 1906; Büro- und Reservoirgebäude, 1906; Werkmeister- und Übernachtungsgebäude, 1906; Pforten- und Badehaus, 1926; Bunker, um 1940; zugehörige Gleis- und Wartungsanlagen".

Gefährdung

Das etwas abgelegene Gesamtdenkmal, dessen wohntechnisch nutzbare Immobilien beizeiten von der DB an verschiedene Privateigentümer veräußert worden sind, gliedert sich derzeit noch in zwei große Rundlokschuppen samt zugehörigen Drehtellern. Der östliche Lokschuppen wurde vor wenigen Jahren an ein Bamberger Abschleppunternehmen veräußert, womit aus denkmalpflegerischer Sicht die Einlegung des Daches und das Aushängen der großen Flügeltüren als konservatorische Maßnahme gegen unkontrollierten Verfall sowie die Anbringung eines hölzernen Stützgerüstes für die halbrunde Fassade einherging. Der westliche, baulich mit einstürzenden Dächern und zerstörten Fensteröffnungen offensichtlich komplett aufgegeben, befindet sich noch im Eigentum der DB, da er der neuen ICE-Trassenführung Nürnberg – Erfurt weichen soll.

Aus dem Bewusstsein der Bevölkerung scheinen beide nach dem jahrzehntelangen tatenlosen Zusehen der Behörden schon länger verschwunden, nur noch einige Bahnenthusiasten verirren sich auf das verwilderte Gelände; tatsächlich hätte man seit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes 40 Jahre Zeit gehabt, die Erhaltung der Anlagen, den Bauunterhalt und den Schutz vor den absehbaren Gefahren zu verlangen (Artikel 4 Bayerisches Denkmalschutzgesetz).
Derzeit sind keinerlei Rettungsmaßnahmen in Sicht . Der Verfall schreitet trotz bestehender Rechtsgrundlagen nahezu unbehindert fort. Endgültiger Verlust droht mit dem Ausbau der ICE-Strecke.

Stand 7.1.2015

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