gefährdet

Oberpfalz, Landkreis Amberg, Stadt Sulzbach-Rosenberg, Scherling-Stadel
An der Alle
92237 Sulzbach-Rosenberg

Eingestellt von: Dieter Martin
Eingestellt am: 13.02.2018
Geändert am: 15.02.2018

Bayerische Denkmalliste: eingetragen
Denkmalatlas / Aktennummer:
Denkmal-Typ: Einzeldenkmal

Oberpfalz, Landkreis Amberg, Stadt Sulzbach-Rosenberg, Scherling-Stadel

Scherling-Stadel in Sulzbach-Rosenberg vom Abbruch bedroht

Das Baudenkmal ist unter der Nr: D-3-71-151-4 mit folgendem Text in der Denkmalliste eingetragen:

Ehem. Zehentstadel, eingeschossiger, verputzter Bruchsteinbau in Ecklage, mit Satteldach und Rundbogentor, wohl über Vorgängerbau von 1304 (bez.) Ende 16./Anfang 17. Jh. errichtet.

Bemerkung: In unmittelbarer Nähe des Ensembles Altstadt Sulzbach, das mit dem ehemaligem Kernburgareal, der späteren Schlossanlage, mit der ehemaligen Burgsiedlung, dem sogenannten Marktviertel und mit den Stadterweiterungen der Neustadt sowie des Bühl- und des Bachviertels die gesamte Altstadt umfasst.

Gefährdung

Der Scherling-Stadel in Sulzbach-Rosenberg ist durch Abbruchabsichten aus der Mitte des Stadtrats stark gefährdet. Unter dem Titel "Scherling-Stadel an der Kreuzung beim Feuerwehrhaus bewegt Gemüter – Kulturgut oder Abriss-Kandidat?" – berichtet die Sulzbach- Rosenberger Zeitung am 21.9.2007:  "Dass der alte im 16. Jahrhundert errichtete Schierling Stadel, der letzte verbliebenen Zehntstadel der Pfalzgrafenstadt Sulzbach, an der Kreuzung am Feuerwehrhaus seit geraumer Zeit die Gemüter im Stadtrat erhitzt. Dieser sieht eine neue Situation, in der das Landesamt für Denkmalpflege sein sieben Jahre altes Nein zum Abriss überdenken müsste. "Einem Abbruch des Scherling-Stadels wird unter keinen Umständen zugestimmt", schrieb das Landesamt schon im März 2010 zur Diskussion um einen Kreisverkehr in der Bayreuther Straße. Diese Aussage erachtete das Stadtbauamt als noch immer gültig und schlug vor, den Antrag auf Abbruch und Schaffung von Stellplätzen für den Kindergarten nicht weiter zu verfolgen. Stadtrat M. CSU) wies auf die Sicherheitsproblematik beim Bringen und Holen an den beiden Kindertagesstätten hin. "Wir sind weiterhin der Meinung, er gehört abgebrochen." Er forderte eine neue Stellungnahme des Landesamtes unter Berücksichtigung der veränderten Umstände mit den Kinderkrippen. … Stadtrat H. (Grüne) wollte auch wissen, ob die Stadt bei Zuwiderhandlung gegen das Veto des Landesamtes mit Konsequenzen rechnen müsse. "In irgendeiner Form werden wir es spüren", meinte die Stadtbaumeisterin. … Den Sicherheitsbedarf sah auch Stadtheimatpfleger L. Er bat aber darum, andere Alternativen als den Abbruch zu prüfen, denn er glaube nicht, dass das Landesamt seine Meinung ändern werde. … Die Entscheidung wurde vertagt, es sollen zuerst alle Möglichkeiten der Beurteilung ausgeschöpft werden, sowohl durch die Verkehrsschau als auch durch das Landesamt für Denkmalpflege.

https://www.onetz.de/sulzbach-rosenberg/politik/scherling-stadel-an-der-kreuzung-beim-feuerwehrhaus-bewegt-gemueter-kulturgut-oder-abriss-kandidat-d1781846.html

Das historisch wichtige Gebäude ist aus geschichtlichen, volkskundlichen und städtebaulichen Gründen ein Baudenkmal und im Stadtbild unverzichtbar. Die Stadt muss eindrücklich an ihre gesetzlichen Verpflichtungen aus der Bayerischen Verfassung und aus dem Denkmalschutzgesetz erinnert werden. Das Denkmalnetz wird den weiteren Fortgang der Angelegenheit aufmerksam verfolgen.

"Archäologe Dr. Mathias Hensch zum Scherling-Stadel: Ganz klar gegen den Abbruch" – www.onetz.de vom 14. November 2017

"Landesamt für Denkmalpflege äußert sich zum Scherling-Stadel. Abbruch erneut abgelehnt" – www.onetz.de vom 25. Januar 2018

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