Das Landratsamt wurde bereits am 10.01.2022 über die Einsturzgefährdung informiert. Außerdem wurde der Kommune die fehlende Verkehrssicherheit in dem Garten über dem auf der ganzen Breite des Kellerganges teilweise ausgebrochenen Gewölbes angezeigt. Das Amt riskiert durch die Verschleppung der Eigentumsfrage, dass der ehemalige Brauereikeller weiter verfällt und die jetzt noch mit veranschlagten Kosten im unteren vierstelligen Bereich günstige mögliche Restaurierung des schadhaften Gewölbeteils verstreicht. Auf Anfrage verweist man dort zu wenig Personal.
Auf Initiative der Brauereifreunde wurden Anfang 2022 auch Anträge an die Naturschutzbehörde wegen der Unterschutzstellung und Gewölbesicherung gestellt.
Viele Kellerrechte zu den Eiskellern wurden nicht in die Grundbücher übertragen, deshalb ist auch hier eine eindeutige Zuordnung zu den ursprünglichen Eigentümern bzw. deren Nachfolgern nicht möglich. Sehr wahrscheinlich werden deshalb die Eigentümer der darüber befindlichen Grundstücke für die Sicherung des Kellers verantwortlich gemacht. Das würde bedeuten, dass ich bei einem Eintrag als Denkmal für die Kosten der Restaurierung des geschädigten Gewölbes – wenn auch mit Zuschüssen von Ämtern – aufkommen müsste.