Abbruchgenehmigung für Fürther Festsaal ist rechtswidrig

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 11.08.2013
Geändert am 10.12.2018

Abbruchgenehmigung für Fürther Festsaal ist rechtswidrig

Jetzt ist es amtlich: Die Genehmigung der Stadt Fürth für den Abriss des denkmalgeschützten Festsaals im Parkhotel ist rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kam das für die Denkmalpflege zuständige Wissenschaftsministerium, nachdem der Fürther Stadtheimatpfleger Alexander Mayer eine Petition eingereicht hatte. Die Eingabe war auch vom Denkmalnetz Bayern unterstützt worden. Das Denkmalnetz Bayern sieht nun die Stadt Fürth in der Pflicht, die rechtswidrige Genehmigung zurückzunehmen.

Ein Anspruch auf Erlaubnis zum Abbruch aufgrund nachgewiesener oder angeblicher wirtschaftlicher Unzumutbarkeit schied von vorneherein aus, weil das Grundstück in Kenntnis der Denkmaleigenschaft erworben wurde. "Auch trifft es eben nicht zu, dass sich der Schutz der Denkmäler gemäß Artikel 141 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung in einem Abwägungsgebot erschöpft. Belange der Denkmalpflege können in der planerischen Abwägung nicht ohne weiteres 'weggewogen' werden, sondern sollen sich aufgrund ihres Verfassungsranges grundsätzlich gegen andere, auch wirtschaftliche Belange, soweit wie möglich durchsetzen", erläutert Heimatpfleger Mayer die Entscheidungsgrundlagen. Das Ministerium hält seinen Angaben zufolge die Schutzbehauptung der Stadt Fürth, dass der Festsaal im Bewusstsein der Bevölkerung nicht verankert sei, angesichts der Initiativen für seine Erhaltung für abwegig.

Was die Freude trübt: Stadtheimatpfleger Mayer teilt mit, dass sowohl das Ministerium als auch die Regierung von Mittelfranken meinen, dass ein "simpler Rechtsverstoß nicht gravierend genug" für eine Weisung sei, die rechtswidrige Genehmigung zurückzunehmen. Aus Sicht des Denkmalnetzes Bayern ist nun die Stadt Fürth am Zug, die rechtswidrige Genehmigung von sich aus sofort zurückzuziehen. Dem Investor MIB stünde es mehr als gut zu Gesicht, angesichts der fehlenden Rechtmäßigkeit auf den Abbruch zu verzichten und den Festsaal als attraktives Herzstück in das geplante Einkaufszentrum zu integrieren.


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