An die Regierung von Mittelfranken: Festsaal in Fürth vor Abrissbirne bewahren!
Zusammen mit den Bürgerinitiativen „Bessere Mitte Fürth“ und „Wir sind Fürth“ setzten sich auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und das Denkmalnetz Bayern für den Erhalt des Jahrhundertwende-Saales mit seiner bemerkenswerten Dachkonstruktion ein. Sie baten Stadt und Investor, dringend eine Lösung zu finden, die alle Anforderungen unter einen Hut bekommt und den Festsaal zum attraktiven Herzstück des Einkaufszentrums machen würde. Doch bislang vergeblich.
Vor gut einer Woche hat der Landesdenkmalrat an die Stadt Fürth appelliert, mit dem Investor MIB über Alternativen zum Abriss des denkmalgeschützten Festsaals des ehemaligen Parkhotels nachzudenken. Jetzt der Paukenschlag: Nach nur kurzer Schamfrist gibt die Stadt den Abbruchbaggern grünes Licht, das Denkmal zugunsten des geplanten Einkaufszentrums zu zerstören. Die örtlichen Bürgerinitiativen setzen nun auf die Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde. Sie kann die Abrissbirne noch stoppen.
Zusammen mit den Bürgerinitiativen „Bessere Mitte Fürth“ und „Wir sind Fürth“ setzten sich auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und das Denkmalnetz Bayern für den Erhalt des Jahrhundertwende-Saales mit seiner bemerkenswerten Dachkonstruktion ein. Sie baten Stadt und Investor schon vor längerer Zeit, dringend eine Lösung zu finden, die alle Anforderungen unter einen Hut bekommt und den Festsaal zum attraktiven Herzstück des Einkaufszentrums machen würde. Doch bislang vergeblich.
Wirtschaftlichkeits- und Praktikabilitätserwägungen drängten sich in den Vordergrund. Die Sanierung und Rekonstruktion des Festsaals, so argumentiert die Stadt unter anderem, würde dessen „Verfremdung“ weiter befördern. Die städtischen Verantwortungsträger leisten also lieber der gänzlichen Beseitigung Vorschub als eine Adaptierung zu befördern, die den Saal zumindest in wesentlichen Teilen erhalten und wieder erlebbar machen würde.
Die örtlichen Bürgerinitiativen haben gegen das Verhalten der Stadt jetzt beim Regierungspräsidenten massive denkmal- und verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht. Die Kommune hat eigenes Eigentum mit dem Ziel der Beseitigung eines Baudenkmals weiterveräußert. Außerdem erteilt sie die Abbruchgenehmigung, obwohl das Bebauungsplanverfahren für das Areal noch nicht einmal in die Phase der öffentlichen Auslegung getreten ist. Im jetzigen Entwurf sind die Belange des Denkmalschutzes nur unzureichend berücksichtigt, so dass der Bebauungsplan wohl auf dem Klageweg unter Vorbringung verfassungsrechtlicher Bedenken aufhebbar wäre. Das Vorgehen der Stadt scheint in keiner Weise dem hohen Rang des Denkmalschutzes als Verfassungsgut Rechnung zu tragen.
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