Auf dem Prüfstand: das neue Denkmalschutzkonzept des Freistaats

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 21.07.2015
Geändert am 28.09.2017

Auf dem Prüfstand: das neue Denkmalschutzkonzept des Freistaats

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst das Konzept „Denkmalschutz und Denkmalpflege in Bayern 2020. Bewahren durch Erklären und Unterstützen“ veröffentlicht (das Denkmalnetz berichtete). Das bürgerschaftliche Bündnis begrüßt die grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Frage, wie Denkmalpflege fit für die Zukunft gemacht werden kann. Denkmalnetzmitglied Dr. Dieter Martin, langjähriges Direktionsmitglied des Landesamts und Fachvertreter für Management und Recht der Denkmalpflege an der Universität Bamberg hat eine ausführliche Stellungnahme zum Konzept verfasst.

An den Grundbedingungen zum Erhalt des baukulturellen und archäologischen Erbes hat sich in den vergangenen Jahren wenig geändert. Nach wie vor leiden Bayerns Denkmäler sowohl unter der Ressourcenknappheit der staatlichen Denkmalpflege als auch unter Defiziten bei den normativen Vorgaben. Dem dramatischen Verfall und Schwund des gebauten Erbes konnte nur bedingt und punktuell Einhalt geboten werden. Nach wie vor herrscht in weiten Kreisen der Entscheidungsträger Abrissmentalität – befeuert durch lautstarke Rufe aus Teilen der Bevölkerung nach weniger statt mehr Denkmalpflege.

Bayern steht also weiterhin vor einer existenziellen Herausforderung. Es gilt, auf der Grundlage breiter Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger das Gesicht und das historische Erbe des Landes zu wahren. Aus Sicht des Denkmalnetzes sind im jetzt vorgestellten Konzept Schritte in die richtige Richtung erkennbar, etwa was die verstärkte Förderung des Erhalts von Bodendenkmälern anbelangt. Insbesondere das „Kommunale Denkmalkonzept“ (S. 22), das Kommunen zu einem aktiveren Erhalt von historischer Bausubstanz bewegen soll, ist zu begrüßen. Die Vorgabe, dass der gesetzliche Schutzumfang nicht ausgeweitet werden soll, lässt allerdings eines der derzeit gravierendsten Probleme auf der Regelungsebene ungelöst, nämlich die höchst kontrovers diskutierte Frage, wie die bislang nicht in die Denkmalliste eingetragenen, aber dennoch historisch oder städtebaulich bedeutsamen Objekte künftig flächendeckend wirkungsvoller geschützt werden können.

In seiner detaillierten und fundierten Stellungnahme stellt Dr. Dieter Martin zusammenfassend fest, das Konzept spreche zwar wichtige Anliegen an, die Formulierungen hielten sich aber fast ausschließlich im allgemeinen Rahmen unverbindlicher Absichtserklärungen. Wesentliche Existenzfragen der staatlichen Denkmalpflege sind nicht thematisiert, so Martin, etwa eine Weiterentwicklung des Denkmalschutzgesetzes. Auch die entscheidende Frage der Personalausstattung der staatlichen Denkmalverwaltung ist nicht angesprochen, so der Experte.

Zur Diskussion gestellt hatte die Staatsregierung das Konzept vorab im Wissenschaftsausschuss des Bayerischen Landtags und im Landesdenkmalrat.


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