Abrisskandidat "Da am Eck da" in der Bamberger Franz-Ludwig-Straße - Foto: wenn es nach dem Willen der Stadtplaner geht. - Foto: Erich Weiß

Bamberger Quartier auf der Stadtmauer: Einwendungsfrist läuft

Eingestellt von: Bamberg im Denkmalnetz
Eingestellt am 16.05.2016
Geändert am 28.09.2017

Bamberger Quartier auf der Stadtmauer: Einwendungsfrist läuft

Bis 3. Juni 2016 beteiligt die Stadt Bamberg letztmals die Öffentlichkeit an der Planung für das Quartier auf der Stadtmauer. Die Unterlagen sind im Internet einzusehen. Die vorliegenden Planungen berechtigten zur Befürchtung, dass die Maßnahme erhebliche Auswirkungen hätten - auch auf Baudenkmäler.

Nicht deutlich wird, wie insbesondere die Nachbarn betroffen sein werden, durch die Massivität der Eingriffe, Größe und Tiefe der Baustelle, durch Lärm und Schmutz. Eingegriffen wird in eine sehr große Fläche (mindestens 4/5 des Plangebiets), die tief ausgekoffert wird und vermutlich umliegende Gebäude gefährdet. Auch die aktuellen Unterlagen beantworten einige Fragen nur unzureichend. Tatsächlich haben das Planungsergebnis, aber auch die Schritte zur Umsetzung erhebliche Umweltauswirkungen; denn neben den genannten Erschütterungen und Lärm- und Schmutzemissionen und einem denkbaren Eingriff in das Grundwasser sind insbesondere auch die Eingriffe in die vom Baugesetz ausdrücklich als Umwelt definierten Denkmäler vorgezeichnet.

Denkmäler sind mitten im Weltkulturerbe und im Altstadtensemble großflächig betroffen, da rechtlich das gesamte Plangebiet Denkmal ist. Eine Auseinandersetzung mit dem Denkmalschutz fehlt völlig mit Ausnahme der Bodendenkmäler und den nur selektiv eingetragenen Einzeldenkmälern (Hellerstr. 11, 13 mit RG, 15 Vordergebäude und Keßlerstr. 38). Die sich überlagernden Denkmaleigenschaften des gesamten Quartiers und deren zwingende Rechtsfolgen sind nicht erkannt; ohne Prüfung der bestehenden Erhaltungspflicht nach dem Denkmalschutzgesetz wurden bereits der Abbruch von Denkmälern vorstrukturiert und die Neubauten konzipiert. Auch der Wettbewerb der Sparkasse hat die denkmalrechtlichen Vorbedingungen nicht beachtet. Daran ändern das voreilige Abnicken durch das Landesamt für Denkmalpflege und den Landesdenkmalrat nichts. Ob sich die Stadt der Risiken der drohenden Klagen, der Normenkontrolle der Nachbarn und einer Popularklage bewusst ist?

Stellungnahme des Denkmalnetz-Mitglieds Dr. Dieter Martin im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am Bebauungsplan 114 F vom 11.5.2016 (pdf-Datei)

Zum Eintrag in der Rubrik "Denkmäler und Bauwerke - gefährdet"

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