Bayerisches Denkmalschutzgesetz geändert
Geändert haben sich mehrere Bestimmungen u.a. über die Ensembles und den Landesdenkmalrat. Redaktionelle Änderungen betreffen Überschriften und die Artikelfolge.
Den aktuellen Text nach dem Stand vom 4. April 2017 finden Sie hier: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSchG/true
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