Bayerisches Denkmalschutzgesetz geändert

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 28.08.2017
Geändert am 28.09.2017

Bayerisches Denkmalschutzgesetz geändert

Geändert haben sich mehrere Bestimmungen u.a. über die Ensembles und den Landesdenkmalrat. Redaktionelle Änderungen betreffen Überschriften und die Artikelfolge.

Den aktuellen Text nach dem Stand vom 4. April 2017 finden Sie hier: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSchG/true


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