Bürgerbegehren „Kein Parkhaus“ in Lindau

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 07.04.2015
Geändert am 28.09.2017

Bürgerbegehren „Kein Parkhaus“ in Lindau

Nach Abgabe von mehr als 3.000 Unterschriften gegen die Errichtung eines Parkhauses für 400 Stellplätze auf der Insel Lindau in Verbindung mit der Modernisierung der dortigen Tagungshalle war nach kaum zehn Tagen fast die doppelte Anzahl der erforderlichen 1650 Unterschriften für ein Bürgerbegehren erreicht.

Dadurch blieb dem Lindauer Stadtrat am Mittwoch letzter Woche nichts anderes übrig, als das beantragte Bürgerbegehren zuzulassen. Diesem wurde allerdings ein Ratsbegehren entgegengesetzt, gekoppelt mit einer Stichfrage, ähnlich wie im Falle des Bürgerbegehrens wegen eines Hochhauses in Deggendorf. Mit der Fragestellung des Ratsbegehrens wird nun versucht, die Bürger davon zu überzeugen, dass mit einer Ablehnung des Parkhauses auch die Genehmigung für die Modernisierung der Inselhalle vereitelt würde. Dies war aber von der Initiative ausdrücklich nicht beabsichtigt.
 
Die Große Kreisstadt Lindau ist Untere Bauaufsichtsbehörde und kann die Unterbringung der für die Halle erforderlichen Pkw-Stellplätze im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorerst zurückstellen. Bis zum Abschluss der Hallensanierung in voraussichtlich zwei Jahren könnte eine alternative Unterbringung der erforderlichen Stellplätze gefunden werden. Der von allen gewünschte Baubeginn für die Sanierung der Inselhalle wäre damit wie geplant ab Ende Juli des Jahres möglich. Dies wird von der Stadt als baurechtlich nicht möglich hingestellt. Durch eine Koppelung der Baugenehhmigung für die Hallensanierung mit der Unterbringung der Autos in einem Parkhaus neben der Tagungshalle versucht sie zu verhindern, dass dieses noch einmal auf den Prüfstand gestellt wird.
 
Ein Parkhaus war Bestandteil des ersten Preises eines bereits vor fünf Jahren entschiedenen Architektenwettbewerbs. Über ein Tiefgaragengeschoss mit der Halle verbunden, war es allerdings wesentlich kleiner. Erst im vergangenen November wurde beschlossen, 100 Stellplätze aus dem Altstadtbereich heraus in das Parkhaus zu verlegen, sodass nun ein Baukörper entstanden ist, der über 60 Meter lang, 40 Meter breit und über 12 Meter hoch ist.
 
Wegen des Schallschutzes sind geschlossene, mit Blech verkleidete Betonwände notwendig, das oberste Parkgeschoss darf nur bis 22 Uhr benutzt werden. Die Stadt Lindau hat sich als Untere Denkmalschutzbehörde auch über die eindeutig ablehnende Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege hinweggesetzt und dem Baukörper eine “ harmonische Einfügung“ in das unter Denkmalschutz stehende Stadtensemble bestätigt. Das Fass zum Überlaufen beim Bürger brachte dann die Fällung von fast fünfzig kerngesunden, ca. 40 Jahre alten Platanen im Umfeld der geplanten Baumaßnahmen. Wegen des naturschutzrechtlich festgelegten letztmöglichen Termins bis Ende Februar erfolgte dies ohne ein baurechtlich und naturschutzrechtlich einwandfrei abgesichertes Genehmigungsverfahren, lediglich durch einen mehr als fragwürdig abgelaufenen Stadtratsbeschluß abgesegnet.

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