Dank für Engagement – Denkmalnetz beim Festakt „40 Jahre Landesdenkmalrat“

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 23.07.2013
Geändert am 10.12.2018

Dank für Engagement – Denkmalnetz beim Festakt „40 Jahre Landesdenkmalrat“

Es ist ein Doppeljubiläum: heuer vor 40 Jahren verabschiedete der Bayerische Landtag das Denkmalschutzgesetz. Das war auch die Geburtsstunde des Landesdenkmalrats. Das aus Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zusammengesetzte Gremium berät die Staatsregierung. Beim Festakt zum Jubiläum dankte Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch am vergangenen Freitag auch dem Denkmalnetz Bayern für sein Engagement.

Der Minister nutzte die Gelegenheit, um auf die Bedeutung des staatlichen und des bürgerschaftlichen Einsatzes hinzuweisen. Das Gesetz und die staatlichen Institutionen seien unverzichtbar für den Kulturstaat Bayern. Zugleich brauche es aber die Tatkraft und den Mut aktiver Bürgerinnen und Bürger. Bestrebungen wie in Nordrhein-Westfalen, Denkmaleigentümer beim Erhalt ihrer Objekte künftig nur noch mit Steuererleichterungen zu unterstützen, erteilte er eine klare Absage. Damit auch weniger einkommensstarke Bürger ein Denkmal erhalten können, werde Bayern auch künftig auf die bewährten Zuschüsse setzen, die man wieder deutlich erhöhen müsse.

Ins gleiche Horn stieß Exminister Thomas Goppel, derzeit Vorsitzender des Landesdenkmalrats. Es müsse auch Mittel für „kleine Akzentsetzungen“ geben, die in der Summe „das Strahlen der Denkmalpflege“ ausmachten. Er warnte ausdrücklich vor einer stärkeren Verlagerung von Kompetenzen auf die kommunale Ebene. Um Bayerns „Strahlkraft“ als Kulturstaat zu erhalten sei ein gemeinsames, landesweites kulturelles Bewusstsein und Handeln nötig.
 
Zum vierzigsten Geburtstag des Landesdenkmalrats erinnerte Goppel vor allem an dessen Beteiligung bei der Festlegung der Ensembles. Beeindruckt zeigte er sich vom derzeitigen bürgerschaftlichen Engagement in der Denkmalpflege, das er beispielhaft in der Initiative „Kulturgut Herzogpark“ verkörpert sieht. Die Mitgliedsinitiative des Denkmalnetzes hat durch ihre sachliche Überzeugungsarbeit die Streichung einer Münchner Villa aus der Denkmalliste verhindert. Die Gruppierung hatte im Landesdenkmalrat einstimmige Zustimmung für ihr Anliegen erfahren.
 
An seine Überzeugungsarbeit für das Denkmalschutzgesetz um 1970 erinnerte in einer eindrucksvollen Ansprache Erich Schosser, der als Vater des Gesetzes gilt. So wie viele aktive Bürgerinnen und Bürger hatte auch ihn ein Einzeldenkmal zu umfassenderem Engagement angespornt. Der 1964 vom Landtag beschlossene Abbruch der Allerheiligenhofkirche in der Münchner Residenz ließ den jungen Abgeordneten nicht ruhen und so stimmte die Regierungsfraktion nach mehreren Jahren unermüdlichen Argumentierens endlich dem Gesetzentwurf zu. Schnell galt es in ganz Europa als vorbildlich.
 
Festredner Ferdinand Kramer, Leiter des Instituts für Bayerische Geschichte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, machte deutlich, wie wichtig das bauliche Gesicht des Landes in einer globalisierten Welt auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts ist. Neben der historisch-wissenschaftlichen Funktion stifte es ständig neu Identität, vielfach in Symbiose mit Elementen der Moderne. Das kulturelle Erbe hinterfrage die Qualität der Moderne. Allerdings sei die bayerische Denkmallandschaft durch den Strukturwandel stark „unter Stress“. Neben verstärkter Vermittlung an den Schulen gelte es, „Einheimischenmodelle nach innen“ zu konzipieren und den Stadt-Land-Konflikt auszugleichen. Dem kulturellen Erbe kommt Kramer zufolge eine große Bedeutung bei der Integration von Bürgern aus anderen Kulturkreisen zu. Er machte daher den Akteuren der Denkmalpflege „Mut zum Häuserkampf“.

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