Das Lichtspielhaus in Fürstenfeldbruck bleibt erhalten

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 04.03.2015
Geändert am 28.09.2017

Das Lichtspielhaus in Fürstenfeldbruck bleibt erhalten

Abriss verhindert, Kreativnutzung akzeptiert – auf diese kurze Formel lässt sich das Ringen um das Lichtspielhaus bringen. Die Stadt Fürstenfeldbruck hat unter ihrem Oberbürgermeister Klaus Pleil nach langen Verhandlungen das traditionsreiche Brucker Lichtspielhaus erworben, um es nach der Sanierung den Bürgern für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Gewinner sind die Bürger, die Stadt Fürstenfeldbruck und selbstverständlich das Baudenkmal.

Es freut natürlich außerdem das Denkmalnetz Bayern, „dass eine seiner Mitgliedsinitiativen maßgeblich zum Erfolg beitragen konnte und das Denkmal einer spannenden neuen Nutzung zugeführt wird. Aus Sicht des Denkmalnetzes ist im Fall des Lichtspielhauses wieder unter Beweis gestellt worden, wie am Ende eines ernsthaften Dialogprozesses alle Seiten zufrieden sein können: die engagierten Bürgerinnen und Bürger, der Eigentümer, die Denkmalbehörden und auch die Stadt“, so die Sprecher des ehrenamtlichen Bündnisses für Denkmalschutz.
 
Alles begann, als im August 2013 das Lichtspielhaus auf Anregung der Stadt Fürstenfeldbruck vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) erstmals besichtigt wurde, um die Denkmaleigenschaft zu prüfen. Schnell stellte sich heraus, dass es sich um ein wichtiges Baudenkmal handelt. Das städtebaulich markant gelegene Kinogebäude, welches zur Maisacher Straße einen Vorplatz schafft, wurde 1930 von dem Fürstenfeldbrucker Architekten Adolf Voll in den Formen der Neuen Sachlichkeit errichtet. Von Beginn an war es kein Stummfilm-, sondern ein Tonfilmkino – eine damals neuartige Technik, die sich erst ab 1929 durchsetzte.
 
Wie Dr. Hildegard Sahler und Dr. Detlef Knipping vom BLfD weiter ausführen, gehört
das Lichtspielhaus Fürstenfeldbruck in Bayern zu den wenigen qualitätvollen und gut erhaltenen Bauten, die in der Architektur der zwanziger Jahre des letzten Jahrhunderts das Aufkommen der neuen Sachlichkeit dokumentieren.
 
Denkmaleigenschaft als Problem wahrgenommen
 
Die Aufnahme in die Denkmalliste stellte die Eigentümer vor ein Problem. Da das Kino ohne die notwendige Digitaltechnik nicht mehr konkurrenzfähig war, hatte die Pächterin den Kinobetrieb bereits eingestellt. Es fand sich kein neuer Betreiber, der gewillt war, in die neue Technik zu investieren. Da nur ein Saal zur Verfügung stand, war keine Rentabilität zu erwarten. Recherchen bis nach Berlin waren ergebnislos, zumal in Fürstenfeldbruck jüngst ein modernes Multiplexkino mit 5 Sälen eröffnet worden war.
 
Die Eigentümer stellten sich nun vor, das Empfangsgebäude stehen zu lassen und den Kinosaal abzubrechen. Auf dem verbliebenen Grundstück sollte ein Mehrfamilienhaus errichtet werden. Dieser Schritt hätte allerdings den Verlust der Denkmaleigenschaft bedeutet. Ein Kino ohne Kinosaal ist schließlich nicht mehr als Kino zu erkennen. Dennoch stimmte im Februar 2014 eine Mehrheit im Stadtrat der vorgeschlagenen Lösung zu. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege konnte die Meinung, dass es sich um „ein mit den Jahren aufgearbeitetes und abgewirtschaftetes Gebäude“ handele, nicht bestätigen. Vielmehr attestierte es dem Kino einen baulich guten Zustand. Der beantragte Abbruch des Kinosaals wurde abgelehnt.
 
Bürgerengagement, Beratung durch das Denkmalamt und der politische Wille führen zum Erfolg
 
An dieser Stelle bildete sich eine Bürgerinitiative unter der Leitung von Thomas Lutzeier, der Kontakt mit dem Denkmalnetz Bayern aufnahm. Die Initiative trat dem Bündnis bei und erhielt von einem Mitglied wichtige rechtliche Hinweise. Demnach kann eine Abrissgenehmigung nur erteilt werden, wenn eine Nachnutzung nicht mit schwarzer Null möglich ist - was detailliert nachgewiesen werden muss. Da sich durch die Wahlen im März 2014 auch die politische Situation in Fürstenfeldbruck grundlegend geändert hatte, beauftragte die Stadt auf Anregung des Landesamtes für Denkmalpflege die Architekten Sunder-Plassmann mit einer Nutzungsuntersuchung. Daraufhin wurden fünf Varianten im Bestand entwickelt – von der Kleinkunstbühne über ein Fitnessstudio und einen Biomarkt bis hin zu einem Ärztehaus und einer Wohnnutzung. Die Kostenkalkulation zeigte deutlich, dass die Kleinkunstbühne die geringsten Investitionen erwarten ließ und dass der Ausbau des Kinosaals zu Wohnungen keine größeren Kosten als ein Neubau verursachen würde.
 
Auch das Denkmalnetz gab im Mai 2014 eine Stellungnahme gegenüber der Stadt ab. Es wies darauf hin, dass das Kino zum kulturgeschichtlichen Erbe des Landes gehöre. Der Kinobau reihe sich auch eindrucksvoll in das Werk des Architekten ein. Das Bündnis äußerte seine Hoffnung, dass aus dem Gebäude eine lebendige Erinnerungsstätte mit Potential für die Zukunft werden könne und ermunterte die Beteiligten, konstruktiv zusammenzuwirken.
 
Der vor genau einem Jahr gegründete „Förderverein Lichtspielhaus Fürstenfeldbruck“ überzeugte mit seinen Ideen für eine Nutzung des Kinos im Kleinkunstsektor viele Stadträte und konnte sie schließlich umstimmen. Mit der Aussicht auf Inanspruchnahme erheblicher Fördermittel für die Sanierung (Städtebauförderung, Zuschüsse des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, des Bezirks Oberbayern und der Bayerischen Landesstiftung) wurde im Februar mehrheitlich der Erwerb des Lichtspielhauses durch die Stadt beschlossen.

Anja Behringer


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