Denkmalschutz hat Vorrang – KfW reagiert auf Kritik
Am 26. Mai 2014 hatte sich die Kooperation der Fensterhandwerker in der Denkmalpflege mit einem verzweifelten Brief an den Vorstand der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewandt. Nun hat der Vorsitzende der KfW, Dr. Ulrich Schröder, darauf geanwortet.
Die KfW unterstützt seit April 2012 Eigentümer von Denkmälern mit Förderkrediten bei der energetischen Sanierung des Denkmals zum KfW-Effizienzhaus, aber auch bei Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel dem Austausch der Heizungstechnik und der Erneuerung der Fenster.
Die Fensterhandwerker beklagten, dass das auch von der Politik unterstützte KfW-Förderprodukt „Effizienzhaus Denkmal“ die authentische Restaurierung originaler Fensterbestände im Sinne der Denkmalpflege durch die Begünstigung der energetischen Sanierung beende. Anstatt die wertvollen historischen Fenster mit der traditionellen Leinölfarbentechnik zu restaurieren, würden sie vielfach durch Kunststofffenster ersetzt (wir berichteten).
Darauf antwortete die KfW in einem Schreiben, das in Kopie auch dem Denkmalnetz zuging. Der Vorsitzende Dr. Ulrich Schröder versicherte, dass das Ziel der KfW die Förderung von energetischer Sanierung von Baudenkmälern „im Einklang mit dem Erhalt historischer Bausubstanz“ sei. Die Auflagen des Denkmalschutzes hätten in jedem Fall Vorrang vor den energetischen Belangen der Kfw, dafür sorge auch die Einbeziehung eines speziell qualifizieren Energieberaters für Baudenkmale.
Daher gebe es beim Effizienzhaus Denkmal keine Beschränkungen für die Sanierung und/oder die Restaurierung von historischen Fenstern. Bauherr und Energieberater entschieden über Erhalt und Aufarbeitung der bestehenden Fenster. Darüber hinaus berücksichtige die Förderung der energetischen Ertüchtigung von Fenstern als Einzelmaßnahme ausdrücklich z. B. deren Aufarbeitung oder die Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz.
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