Denkmalschutz ist Teil des Umweltschutzes: Urteil stärkt Transparenz und Bürgerrechte
Pressemitteilung vom 30.7.2026
Das Denkmalnetz Bayern begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München, wonach Unterlagen zu einer denkmalrechtlichen Abbruchgenehmigung als Umweltinformationen zugänglich gemacht werden müssen. Das Urteil (VG München, Urteil vom 10.03.2026, Az. M 32 K 24.5211) stärkt den Zugang der Öffentlichkeit zu behördlichen Informationen und bestätigt, dass Denkmalschutz integraler Bestandteil des Umweltschutzes ist.
Gegenstand des Verfahrens war der Abriss der denkmalgeschützten Alten Schlosswirtschaft in Planegg. Das Landratsamt München hatte uns die Einsicht in die Behördenakten verweigert und argumentiert, Denkmalschutz stehe nicht in Zusammenhang mit Umweltinformationen. Dieser Auffassung ist das Verwaltungsgericht München ausdrücklich entgegengetreten.
Das Gericht stellt klar, dass Baudenkmäler als Kulturstätten zu den Umweltbestandteilen im Sinne des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes gehören. Informationen über deren Abriss sowie die zugrunde liegenden Genehmigungen sind daher Umweltinformationen, zu denen grundsätzlich Zugang gewährt werden muss. Entscheidend sei allein, dass eine Maßnahme Auswirkungen auf Umweltbestandteile habe – nicht, ob Umweltbelange im Genehmigungsverfahren ausdrücklich geprüft wurden.
Für das Denkmalnetz Bayern hat die Entscheidung über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin, der uns in diesem Verfahren vertreten hat, ordnet die Entscheidung wie folgt ein:
„Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung. Es bestätigt, was bereits im Gesetz steht: Denkmalschutz ist Teil des Umweltschutzes. Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude abreißen will, verändert die Umwelt und die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, auf welcher Grundlage die Behörde das genehmigt hat. Die Entscheidung stärkt die Transparenz im Denkmalschutzrecht erheblich.“
Das Denkmalnetz Bayern bedauert den Verlust der Alten Schlosswirtschaft in Planegg weiterhin ausdrücklich.
„Das Urteil zur Akteneinsicht ermöglicht es uns nun zu prüfen, wie die Abrissgenehmigung zustande kam und ob sie rechtmäßig erteilt wurde. Generell erleichtert uns das Urteil den Zugang zu Informationen. Den Vollzug rechtswidriger Abrissbescheide können wir so hoffentlich künftig verhindern.“
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