Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst tagte. Die Novelle des Denkmalschutzgesetzes schlupfte zügig durch die Sitzung.

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 20.05.2023

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst tagte. Die Novelle des Denkmalschutzgesetzes schlupfte zügig durch die Sitzung.

Anfang März durften die geladenen Experten ihre Bedenken vortragen, die versammelten Ausschussmitglieder hörten interessiert zu, die anschließende Diskussion war konstruktiv. Nun tagte am 19. April der Ausschuss erneut, die zuvor eingereichten Änderungsanträge durften vorgetragen werden. Sie wurden anschließend gewürdigt, bewertet und begraben.

Fait accompli? – Zu viele Fragen blieben offen. Deshalb muss sich das Denkmalnetz Bayern noch mal zu Wort melden.

Eindringlich weisen wir nochmals daraufhin, dass die beiden Schutzgüter Denkmalschutz und Klimaschutz – biblisch aufgeladen: Bewahrung der Schöpfung -, gleichrangig sind und deshalb miteinander abgewogen werden müssen. Dies gebietet die Bayerische Verfassung. Und dies sollte keine Quisquilie sein!

Wie sich das Spannungsfeld zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz künftig gestaltet, bleibt ungewiss. Wer entscheidet auf welcher Grundlage im Einzelfall? Die angekündigten Vollzugsrichtlinien zur Gesetzesnovelle brächten mehr Klarheit. Waren sie nicht schon am Ende der Expertenanhörung angekündigt worden? Grundlagen gäbe es, denn das Landesamt für Denkmalpflege hat längst Empfehlungen verfasst, die ins Gesetzeswerk einfließen könnten.

Anderenfalls lohnt auch ein lehrreicher Blick über den Tellerrand. Nordrhein-Westfalen hat seine Novelle gegen zahlreiche fachliche Einwände im letzten Jahr verabschiedet und macht damit erste Erfahrungen. Dank der Gesetzesnovelle entscheiden Kommunen dort alleine über Abriss oder Erhalt, trotz Denkmalschutzes. Aus der bisherigen Einrede der Fachbehörde wurde eine Anhörung, die Kommune damit gestärkt. Beispiel Herforder Stadttheater: Breitbeinig erklärte der Bürgermeister, die Kommune entscheide alleine über den Abriss. Dass das Theater letztlich erhalten blieb, verdankt es zwei Fachgutachten und einer wachsamen Opposition.

Zurück nach Bayern: Ob die kommunale Denkmalschutzbehörde die geforderten Maßstäbe ansetzt, bleibt also einer wachsamen Opposition und Bürgerschaft überlassen? Das bringt uns zurück zum Dissensverfahren. Beide Oppositionsparteien hatten sich für die Wiedereinführung dieser einstigen Errungenschaft der Regierungspartei stark gemacht. Die will sich jetzt dafür nicht mehr erwärmen. „Homöopathisch“ denkbar, meint der Ausschussvorsitzende, aber mit Rücksicht auf den Koalitionspartner dann doch lieber nicht? Hinter vorgehaltener Hand hört man, dass der Koalitionspartner vielleicht doch noch verhandlungsbereit wäre. Das Denkmalnetz Bayern regt deshalb an, den Dissens nicht nur seitens der Fachbehörde, sondern für Verbände und engagierte Bürger zuzulassen. Besser als mit dem obigen Beispiel aus Nordrhein-Westfalen kann die Notwendigkeit kaum verdeutlicht werden.

Bleibt noch die allseits wunderlich unerwähnte Ausklammerung der staatlichen Bauämter. Mit der geplanten Gesetzesänderung würden die staatlichen Bauämter künftig Denkmalpflege in Eigenregie betreiben – oder eben nicht. Vielleicht wird auch nur in Gesetz gegossen, was jetzt schon Praxis ist. Beispiel Münchner Neue Pinakothek: Schon 2017 hatte der Landesdenkmalrat empfohlen, die Denkmalwürdigkeit des postmodernen Museumsbaus zu prüfen. Das will man erst nach (!) den anstehenden Instandsetzungsarbeiten in ein paar Jahren prüfen. Das ist praktisch, denn auf Denkmalschutz braucht man bis dahin keine Rücksicht nehmen – und nach der geplanten Gesetzesnovelle sowieso nicht mehr. Auch mit Münchens zweitältestem Gebäude, dem Zerwirkgewölbe, kann sich der Freistaat weiter Zeit lassen, bis es schlimmstenfalls zerfällt.

Soll das die von Minister Blume – wie allerorten – bemühte „Zeitenwende“ sein?! Das Denkmalnetz Bayern appelliert an einen wachsamen Rechtsausschuss.

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