Tucherpark München: Hilton mit Skulptur "Zwillingsplastik" von Isamo Noguchi, 1972 - Foto A. Bähnisch

Der Tucherpark hat es in die Rote Liste geschafft!

Eingestellt von: Annegret Bähnisch
Eingestellt am 22.02.2024

Der Tucherpark hat es in die Rote Liste geschafft!

Allzu viel Aufmerksamkeit hat der geplante Umbau des Tucherparks bisher nicht erregt. Geräuschlos wanderte der Entwurf des Bebauungsplans für den Tucherpark durch die Bezirksausschüsse und den Stadtrat. – Fast geräuschlos, denn jetzt hat es das denkmalgeschützte Ensemble sogar in die Rote Liste geschafft, dank Claudia Mann. Sie hat sich eingehend mit dem Entwurf befasst, den die Investoren im letzten Jahr vorlegten. Aus denkmalpflegerischer Sicht ist der Tucherpark von Sep Ruf, bereichert mit Skulpturen von Künstlern aus aller Welt, bis heute überliefert, bis auf einen aus der Reihe fallenden Ersatzbau. Verloren ginge vom Ensemble Tucherpark der öffentliche Park für die Münchner Bürgerschaft, denn mit der geplanten Wohnnutzung wird auch der Park zügig privatisiert werden. Der Tucherpark, ein Baudenkmal und Kulturgut von überregionaler Bedeutung, sollte aber nicht hinter Zäunen verschwinden.

Nachdem das Denkmalnetz Bayern schon im Juli 2021 den Tucherpark in die Liste der gefährdeten Denkmäler aufgenommen hat, folgte kürzlich der Eintrag in die Rote Liste des Deutschen Verbandes für Kunstgeschichte.

Wer in dieser Roten Liste steht, für den gilt die höchste Alarmstufe, wegen seiner kunstgeschichtlichen Bedeutung und wegen der drohenden Entwertung und Zerstörung. Und so lautet denn auch Claudia Manns kritisches Resümee: „Sep Ruf hat es geschafft, seine Gebäude im Einklang mit der Natur und für den Menschen zu bauen.
Im Tucherpark scheinen die Gebäude und die Kunst im Park von Karl Kagerer zu schweben – aber wie lange noch? Wie viele Abbrüche, Ersatzbauten und Neubauten sind für das Ensemble verträglich? Wird die Kunst bis auf ein Minimum abgewertet? Was passiert mit dem denkmalgeschützten Park von Karl Kagerer? Und schließlich: Ist die weitreichende Planung mit der Zielsetzung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes zu vereinbaren?“

Beitrag beim Deutschen Verband für Kunstgeschichte



Wir freuen uns über Kommentare

Bitte beachten Sie dabei unsere Netiquette.

Neuen Kommentar schreiben

a

-

Was ist die Summe aus 2 und 9?

o

Ihre E-Mail Adresse und Ihren Namen benötigen wir, um Fragen zur Veröffentlichung Ihres Kommentars zu klären. Ihre Daten werden ausschließlich in Zusammenhang mit dieser Kommentarfunktion genutzt und zu diesem Zweck in elektronischer Form gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt nicht. Die entsprechende Datennutzung akzeptieren Sie mit dem Absenden dieses Formulars. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@denkmalnetzbayern.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.