ehemaliger 'Gasthof zum weißen Schwanen' in Thurnau -Foto: Harald Stark

Ehemaliger „Gasthof zum Weißen Schwanen“ in Thurnau: Denkmalnetz Bayern reicht Verbandsklage gegen Abrisserlaubnis ein, unterstützt von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 26.12.2025

Ehemaliger „Gasthof zum Weißen Schwanen“ in Thurnau: Denkmalnetz Bayern reicht Verbandsklage gegen Abrisserlaubnis ein, unterstützt von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Pressemitteilung vom 26.12.2025

Das Denkmalnetz Bayern (DNB) reichte am 22.12.2025 Verbandsklage gegen die Abrisserlaubnis des ehemaligen Gasthofs „Zum Weißen Schwanen“ von 1654 ein. Es hatte sich bereits im November an die oberste Denkmalschutzbehörde gewandt, um den Abriss des wertvollen Baudenkmals an der Kulmbacher Straße 2 im Denkmalensemble „Ortskern Thurnau“ zu verhindern.

Die Kanzlei Baumann, die das Denkmalnetz Bayern vertritt, erläutert: „Wir gehen davon aus, dass die vorliegende Abrisserlaubnis der Regierung von Oberfranken formell rechtswidrig ist. Die Erlaubnis dient dem Ausbau der Staatsstraße 2689 im Bereich der Ortsdurchfahrt Thurnau. Dieser Ausbau ist jedoch planfeststellungspflichtig, so dass auch der Abriss des Baudenkmals im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung und unter Abwägung von Planungsalternativen behandelt werden muss, einschließlich der Nullvariante.“

Das Denkmalnetz Bayern möchte gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, der IG Bauernhaus und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz über die Klage zunächst Zeit gewinnen. Zeit für die Entwicklung kreativer Lösungen. Zeit für die Rettung und Sichtbarmachung eines außerordentlich wertvollen Baudenkmals, eines gut erhaltenen Zeugnisses handwerklicher Zimmermannskunst im Denkmalensemble Thurnau.


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