Einwendung des Denkmalnetz Bayern zum PaketPost-Areal
Der Stadtrat hat am 05.02.2025 den Billigungsbeschluss und vorbehaltlichen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2147 im 9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg gefasst und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt.
Die AG München im Denkmalnetz Bayern reichte seine Einwendung zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2147 am 20.06.2025 beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung der LG München ein.
Weitere Informationen
Einwendung des Denkmalnetzes zum Bebauungsplan vom 8.3.22 (frühzeitige Beteiligung)
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