Einwendung des Denkmalnetz Bayern zum PaketPost-Areal

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 14.03.2023

Einwendung des Denkmalnetz Bayern zum PaketPost-Areal

Vor kurzem endete die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch am Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2147 und Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich V/65 - PaketPost-Areal.

Die AG München im Denkmalnetz Bayern sendete seine Einwendung an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München.

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