Für das denkmalgeschützte ehemalige Verstärkeramt in Kochel gibt es eine Abbrucherlaubnis.

Eingestellt von: Elke Wendrich
Eingestellt am 12.03.2020
Geändert am 20.05.2020

Für das denkmalgeschützte ehemalige Verstärkeramt in Kochel gibt es eine Abbrucherlaubnis.

Das ehemalige Verstärkeramt in Kochel ist ein bedeutendes Beispiel der Münchner Postbauschule und historisches Zeugnis der Ionosphärenforschungen. Trotzdem gibt es eine Abbrucherlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde. Eine zweite Petition des Architekten Heiko Folkerts bittet den Wissenschaftsausschuss:

Setzen Sie sich dafür ein, dass die skandalöse Abrisserlaubnis dieses bedeutenden Denkmals vom Landratsamt aufgehoben wird, denn eine tatsächliche Abwägung der Belange hat nicht stattgefunden!

Setzen Sie sich dafür ein, dass die Zusage von öffentlichen Fördermitteln zur Zerstörung hochrangiger bayerischer Baukultur und einen überflüssigen Neubau widerrufen wird und Zuschüsse für eine denkmalgerechte Renovierung bzw. Städtebauförderung bewilligt werden.

https://www.dasgelbeblatt.de/lokales/penzberg/ehemaliges-verstaerkeramt-kochel-architekt-folkerts-kaempft-zweiter-petition-erhalt-gebaeudes-13595336.html

Aus der Petition:

Beim Bayerischen Landtag wurde von Architekt Heiko Folkerts am 27.06.18 eine Petition eingereicht, „zur Rettung des bedeutenden Verstärkeramtes in Kochel und zur Eintragung in die Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege BLfD“.
Während das Verstärkeramt als wichtiges Zeitdokument in die Liste eingetragen wurde, ist für das Gebäude selbst keine Rettung in Sicht: Der letzten 87-jährigen Bewohnerin wurde zum 31.01.20 gekündigt. Der Bürgermeister plant weiter den Abbruch und hat seit 01.10.19 eine Abrisserlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde erwirkt. Wir zitieren aus diesem Bescheid:
„Die Denkmaleigenschaft ist fachlich unzweifelhaft. Daher spricht sich das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege unverändert für den Erhalt des Gebäudes aus, weist jedoch auf die Problematik hin, dass der Erwerb des Objektes seitens der Antragstellerin zu einem Zeitpunkt stattfand, als die Denkmaleigenschaft noch nicht erkannt war.“
Die Denkmaleigenschaft wäre durchaus erkennbar gewesen und hätte vom Bürgermeister Holz – Jurist – vorher schriftlich geklärt werden müssen, zumal das beauftragte Architekturbüro ihn darauf hinwies, dass es sich um die bayerische Postbauschule handeln könnte. Auch die Ausführungen zum verkürzten Bebauungsplanverfahren überzeugen nicht, denn dieses Verfahren findet ja nur Anwendung, wenn naturschutzrechtliche und denkmalschutzrechtliche Belange VORHER ausgeschlossen wurden. Sie sind nicht erst IM laufenden Verfahren abzufragen. Übrigens wurde vor Besichtigung des Dachstuhls durch Herrn Dr. Knipping (BLfD) von Gemeindemitarbeitern das Abstellabteil einer Mieterin aufgebrochen, um Fledermauskot zu entfernen.
Den gern zitierten „Vertrauensschutz“ gibt es wegen des bekannten offenen Charakters der bayerischen Denkmalliste überhaupt nicht. Die Planung hätte auch zum Zeitpunkt des nachfolgenden Listeneintrages noch geändert werden können.
Die Petition wurde am 27.06.18 eingereicht. Der Bebauungsplan wurde in einer schnell einberufenen Gemeinderatssitzung, trotz laufender Petition und Prüfung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege – am 26.07.18 in Kraft gesetzt. Am 30.08.18 lag die positive Stellungnahme des BLfD vor.
Ebenfalls aus der Abbrucherlaubnis:
„Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, der Neubau eines kommunalen Bauhofs sowie die Schaffung von Räumen für die Gemeinbedarfsnutzung – für Vereine oder die Jugendarbeit – liegen im öffentlichen Interesse.“ (…) „Zu berücksichtigen ist auch, dass der Standort des bisherigen Bauhofs der Antragstellerin sich momentan am westlichen Ortseingang direkt am Loisachkanal befindet. Die Gebäude entsprechen nicht mehr den aktuell geltenden technischen und gesetzlichen Anforderungen an solche Betriebsstätten und sind dringend sanierungsbedürftig bzw. durch Neubauten zu ersetzen.“
Die Gemeinde führt nicht aus, warum der bestehende Bauhof nicht saniert werden kann.
Sie erklärt auch nicht, warum sie dringend bezahlbaren Wohnraum benötigt und gleichzeitig seit 6 Jahren vorhandene renovierbare Wohnungen im ehemaligen Verstärkeramt leerstehen lässt. Die Gemeinde verfügt hier über bestehende bezahlbare Wohnungen, die besenrein übergeben wurden und bewohnbar waren. Das Gebäude verlottert seit dem Kauf.

Im Verstärkeramt befinden sich zwei große Räume - ehemalige Technikräume mit wunderschönen Fenstern, die 10mm dicke Innenfensterläden aus Stahl zur Verdunkelung haben. Sie wären perfekt für die Gemeinbedarfsnutzung geeignet und waren im Vorbescheid vom 08.12.15 auch genau dafür vorgesehen – in der Begründung für die Abbrucherlaubnis nachzulesen.
Die Planung wäre leicht auf das Denkmal abzustimmen. Für einen Abriss gibt es offenbar nur einen Grund: Die Gemeinde spekuliert mit dem Objekt auf Kosten des Steuerzahlers. Denn sie würde für einen Neubau erhebliche Fördermittel erhalten.
Dabei hat sie das ehemalige Verstärkeramt mit einem Erhaltungsgebot des Gebäudes – und vermutlich Übernahme der Beamtenwitwe mit lebenslangem Wohnrecht - zu einem extrem günstigen Preis erwerben können.
Der Bund Deutscher Architekten hat im Juni 2018 in einem Manifest folgendes erklärt: "Jeder Neubau muss seine unabdingbare Notwendigkeit unter Beweis stellen". Abriss vernichtet sog. graue Energie und Neubau verbraucht Ressourcen und große Mengen CO². Laut Umweltbundesamt stammten 53% des Mülls und 40% des Energieverbrauchs und der Treibhausgase in Deutschland aus dem Baubereich.
Die Gemeinde spekuliert also offensichtlich auch auf Kosten der Umwelt, wenn Sie das Baudenkmal ohne Not auf dem Müll entsorgt, anstatt die vorhandene gute Bausubstanz zu nutzen und zu renovieren. Mit etwas Phantasie wären die gewünschten Nutzungen im Bestand zu realisieren.

Wir bitten Sie: Setzen Sie sich dafür ein, dass die skandalöse Abrisserlaubnis dieses bedeutenden Denkmals vom Landratsamt aufgehoben wird, denn eine tatsächliche Abwägung der Belange hat nicht stattgefunden!
Wir bitten Sie: Setzen Sie sich dafür ein, dass die Zusage von öffentlichen Fördermitteln zur Zerstörung hochrangiger bayerischer Baukultur und einen überflüssigen Neubau widerrufen wird und Zuschüsse für eine denkmalgerechte Renovierung bzw. Städtebauförderung bewilligt werden.


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