Gericht stoppt Abriss der Tierklinik am Englischen Garten

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 25.07.2023
Geändert am 27.07.2023

Gericht stoppt Abriss der Tierklinik am Englischen Garten

Nach langem Streit, erreicht uns am Wochende diese erfreuliche Nachricht zur ehemaligen Tierklinik: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof will prüfen, ob die bisherige Bebauung denkmalwürdig ist.

An dieser Stelle: Vielen Dank an unsere Mitlieder, die Altstadtfreunde München sowie die Anwohner für das unermüdliche Engagement!

Aus dem SZ-Kommentar "Ein Problem für die Uni, ein Verweis für den Denkmalschützer" von Sebastian Krass:
"Fachlich argumentierte Pfeil, die Architektur der Tierklinik aus der Zeit des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg sei 'einfach simpel', die Gebäude seien kein Denkmal. Doch diese Position steht nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Frage. Der VGH setzte den Bebauungsplan für den 'Entwicklungscampus Königinstraße' vorläufig außer Vollzug. Von den Klägern vorgelegte Gutachten, denen zufolge die Tierklinik doch denkmalwürdig sei, 'sind nach Ansicht des Senats geeignet, die Sachverständigenaussagen des Landesamtes für Denkmalpflege zu erschüttern'. [...]

Die VGH-Entscheidung ist ein ernstes Problem für die LMU.[...] Sie ist aber auch ein Ordnungsruf für Bayerns obersten Denkmalschützer Pfeil, der gern wortreich und mit großer Geste verkündet, was Denkmal sei und was nicht – Raum für Zweifel an seinem Urteil ist dabei eher nicht vorgesehen. Nun ist Pfeils fachliches Urteilsvermögen erschüttert – und zwar anhand eines äußerst prominenten und seit vielen Jahren öffentlich und kontrovers diskutierten Fallbeispiels in der Landeshauptstadt."

Kommentar (SZ, 24.7.23) von Sebastian Krass lesen

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