Girnitz - erfolgreiche Intervention des Denkmalnetzes
Wohnstallhaus Girnitz 8
Schon seit dem 16. Jahrhundert wurden in der mittleren Oberpfalz Häuser aus Bruchstein gebaut. Das Wohnstallhaus Girnitz 8 in Schwarzhofen im Landkreis Schwandorf ist ein solches Haus. Gebaut wurde es im 19. Jahrhundert. Es ziert auch den vierten Band der „Bauernhäuser in Bayern“1.
Nebenan wohnt ein Unternehmer, der das Anwesen kaufte und einen Abrissantrag stellte. Das Gebäude sei einsturzgefährdet, eine Sanierung sei wirtschaftlich nicht zumutbar. Eine durchaus fragwürdige Argumentation. Die Einsturzgefahr kann fachlich nicht eindeutig belegt werden. Zudem wusste der neue Eigentümer, dass er ein denkmalgeschütztes Anwesen erwarb. Damit liegt der Verdacht sehr nah, dass er das Gebäude von vorneherein abbrechen wollte, statt es im Interesse der Allgemeinheit zu erhalten.
Immer wieder verschwinden solche Häuser im ländlichen Bereich sang- und klanglos. Das Freilandmuseum Oberpfalz und andere wichtige Institutionen der Kultur- und Denkmalpflege haben deshalb schon 2010 einen Arbeitskreis gegründet, um auf regelmäßigen Tagungen über das Problem der Denkmalpflege im ländlichen Raum zu informieren. Anders als in den Städten gibt es im ländlichen Raum leider häufig keine Initiativen.
In einem Brief vom 4. Februar dieses Jahres an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege schrieb der Arbeitskreis: „Diese Gesetze sind keine freiwillige „Kann-Regelung“, sondern eine Verpflichtung! Sie wurden nicht als Schikane für Gemeinden, Städte und Investoren erfunden, sondern um das Baukulturerbe unserer Heimat zu bewahren, auf dass wir es verantwortungsbewusst pflegen und in gutem Zustand an künftige Generationen weitergeben.“ Das Landesamt lehne den Abrissantrag strikt ab; die Unterlagen, die der Eigentümer zur Zumutbarkeitsprüfung vorgelegt hatte, entsprächen allesamt nicht den fachlichen Anforderungen, ließ Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil wissen. Das Denkmalnetz Bayern wandte sich am 6. Februar an die Regierung der Oberpfalz. Sie möge den Vorgang juristisch prüfen und rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegenüber dem Landratsamt Schwandorf einleiten, wenn es den Abbruchantrag genehmigen sollte.
Nun hat der Regierungspräsident geantwortet, der Landkreis darf keine Abbruchgenehmigung erteilen. Zwar kann der Eigentümer noch dagegen klagen, aber der Einsatz mit vereinten Kräften für das Denkmal hat sich gelohnt.
Offener Brief von "Heimat, Deine Bauten" mit Beteiligung des Denkmalnetzes
1Bauernhäuser in Bayern. Band 4: Oberpfalz. Herausgegeben von Helmut Gebhard, Paul Unterkircher. Verlag: München: Hugendubel, 1995. ISBN 10: 3880348383 / ISBN 13: 9783880348387
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