ehem. Verstärkeramt Kochel - Foto: Heiko Folkerts

Kochel, Bahnhofstr. 34, ehem. Verstärkeramt, Berichterstattung BR

Eingestellt von: Sprecher des Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 14.08.2020
Geändert am 18.11.2020

Kochel, Bahnhofstr. 34, ehem. Verstärkeramt, Berichterstattung BR

11.08.2020: In der jüngsten  Berichterstattung des BR (5.8.2020, s. u.) hat sich das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, vertreten durch Generalkonservator Pfeil, zum Abbruchverfahren des 1926/ 27 errichteten, denkmalgeschützten Gebäudes geäußert. Dazu nehmen die Sprecher des DNB Stellung:

Das Landesamt ist eine Denkmalfachbehörde, die Denkmaleigenschaften beurteilt und Denkmalwerte benennt, ferner - aus fachlicher Sicht - zum denkmalgerechten Umgang, sprich Nutzung oder Instandsetzung eines Bau- bzw. Kunstdenkmales seine Expertise einbringt. Das Landesamt ist keine Denkmalschutzbehörde, die (als Untere, Höhere bzw. Oberste Behörde, angesiedelt bei den Kommunen, Bezirksregierungen bzw. beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst) für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes zuständig ist. Anders als in der BR-Berichterstattung ausgeführt, ist der Leiter des Landesamtes nicht der "Oberste Denkmalschützer" (das wäre der Staatsminister) sondern der "Oberste Denkmalpfleger".

Die fallbezogenen Äußerungen des Vertreters der Fachbehörde waren allerdings widererwartend wenig fachlich orientiert. Die Sprache war vor allem von "Vertrauensschutz", den man auch einem kommunalen Denkmaleigentümer zusprechen müsse. Dem steht jedoch der Auftrag der Bayerischen Verfassung entgegen, wonach die Kommunen (und auch der Freistaat) in Sachen Denkmalpflege und Denkmalschutz eine gesellschaftliche Vorbildwirkung einnehmen sollen. Dass dieser Verfassungsauftrag im konkreten Fall nicht wahrgenommen wurde, mag das Landesamt "nicht beanstanden". Tatsächlich ist diese Behörde, wie ihr Leiter anmerkt, keine "Denkmalpolizei", vernachlässigt ist im BR-Beitrag aber eine ihrer Hauptaufgaben, nämlich das Verständnis für Denkmäler zu vermitteln und damit zu wecken. Folglich fragt man sich, ob das Landesamt für die Gemeinde "Verständnis" aufbringen musste, ohne gleichzeitig für den Erhalt und die Neunutzung eines Baudenkmals zu werben und an die Vorreiterrolle der öffentlichen Hand zu erinnern. Denn, wie will man privaten Denkmaleigentümern den Erhalt eines Objektes (teuer) abverlangen, wenn der Abbruch des historischen Gebäudes einer Kommune (billig) zugestanden wird? Und wenn der Interview-Frage nach der "Zahnlosigkeit" vehement widersprochen wurde, bleibt die offene Frage, warum die zuständige Fachbehörde trotz einer eigengerühmten "tagesaktuellen" bayerischen  Denkmalliste, schlussendlich, selbst auf eine ansatzweise Fürsprache für den Erhalt des Verstärkeramtes in Kochel verzichtet und - ohne Not - klein beigibt? Auch wenn man zu den Intentionen der landesamtlichen Äußerungen keine Spekulationen anstellen mag,  bleibt eines doch offensichtlich: wenn sich das behördliche Interesse in einer solchen Ausprägung zeigt, bedarf der Erhalt historischer Baukultur weiterhin und wohl auch zunehmend bürgerschaftlichen Engagements.


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