Seit 2013 schon bayerische Realität eines „anything goes“: Dachau, Blick über den „Ehrenfriedhof der Opfer des KZ“, links die Kirche St. Stephan im Weiler Steinkirchen, 14. Jh. (Foto: Johannes Neumann, Aichach)

Kommentar zum SZ-Artikel "Alter vor Windkraft" vom 25. August 2022

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 26.08.2022

Kommentar zum SZ-Artikel "Alter vor Windkraft" vom 25. August 2022

Alter vor Windkraft. Der Denkmalschutz blockiere zehn Prozent der geplanten neuen Windräder, beklagt die Branche. In einigen Bundesländern herrscht offener Streit“, [Windenergie: Wie ein baufälliges Denkmal Windräder verhindert - Politik - SZ.de (sueddeutsche.de)

Zum Missmut der Herstellerbranche hat sich das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege als zuständige Fachbehörde gegen eine Windkraftanlage in der Nähe eines Kulturdenkmals ausgesprochen. Solche denkmalfachlichen Beiträge waren in der Vergangenheit auch hierzulande üblich. Und manchmal konnte das zuständige Bayerische Landesamt die Belange von Denkmalschutz und Denkmalpflege in die jeweiligen Entscheidungsprozesse auch erfolgreich einbringen [so 2013/14 in Neunhof bei Lauf, Lkr.LAU oder Puch, Lkr. FFB; 12a01741u (denkmalrechtbayern.de); Entscheidung - Pucher gewinnen Streit um Windrad - Fürstenfeldbruck - SZ.de (sueddeutsche.de)

Galt Bayern bislang, auch wegen der 10H-Regelung in der Bauordnung als nicht sonderlich Windrad freundlich, heißt es nun im Zwischentitel der Druckversion des SZ-Artikels vom 25. August 2022 (immerhin auf S. 5!): „Vorbild für die Windkraftbranche ist nun Bayern – ausgerechnet.“ Angespielt wird dabei auf eine aktuell geplante Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Anders als in Brandenburg, wo nach wie vor jeder Einzelfall näher betrachtet wird, ist in Bayern nur mehr bei ausgewählten max. 100 (!) „besonders landschaftsprägenden Denkmälern“ eine Prüfung der denkmalfachlichen Belange angesagt. Bei „anderen Tausenden Objekten“ sei beabsichtigt, auf die Prüfung eines möglichen Interessenkonfliktes mit dem Denkmalschutz zu verzichten. Hier bahnt sich offensichtlich ein bayerischer „Wertewandel“ an, der, sieht man von touristischen Highlights etwa Welterbestätten wie die Wieskirche, Königsschlössern etc., ein „anything goes“ oder „a bissl was geht imma“, sprich Beliebkeit befürchten lässt. Dazu drängt sich die Frage auf, ob die Gesetzesänderung (tatsächlich allein) dem Klimawandel geschuldet ist?

Wie sagte der frühere bayerische Kultusminister Prof. Hans Maier anlässlich eines schon mal geplanten Ausschlusses der fachbehördlichen Kompetenz des Landesamtes für Denkmalpflege im Jahr 2007: „eines Kulturstaates nicht würdig.“

Dr. Bernd Vollmar, Sprecher DNB


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