Kommentar zur Expertenanhörung zur Änderung des DSchG

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 15.03.2023

Kommentar zur Expertenanhörung zur Änderung des DSchG

Am 8. März 2023 fand im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst eine Expertenanhörung zum Änderungsgesetz statt. Das Denkmalnetz Bayern sieht sich bestätigt.

Klar ist, dass sich niemand den erneuerbaren Energien entgegenstellt, die Experten nicht, auch das Denkmalnetz nicht. Deshalb scheint es nur so, als ob die Gesetzesnovelle so einhellig begrüßt wird, wie es die Berichterstattung des Bayerischen Landtags nahelegt. Zu viele Einwände sind zu verarbeiten, einige Aspekte blieben unerwähnt. Gleichwohl sehen wir uns mit unseren Einwänden gegen den Gesetzentwurf von den am 8. März im Bayerischen Landtag versammelten Experten bestätigt.

Sehr zügig bringt es der ausgewiesene Denkmalrechtsspezialist Dimitrij Davydov mit Professur für Verwaltungsrecht auf den grundsätzlichen Punkt: die unzulässige Bevorzugung eines Schutzgutes, nämlich des Klimaschutzes, vor dem Denkmalschutz in der Verfassung. Das lässt sich nicht bestreiten.

Architekturprofessor Andreas Hild kommt auf die maßgebenden Denkmalbegriffe Substanz und Erscheinungsbild zu sprechen. Über sein Spezialthema könne er nun eine Vorlesung halten, er belässt es jedoch beim anschaulichen Beispiel des Münchner Olympiadaches. Schon mehrmals seien die Plexiglasscheiben ausgetauscht worden. Man sehe es nicht. Eben! Das Erscheinungsbild soll bewahrt bleiben, sonst hätte man sie auch gegen Solarpaneele austauschen können. Hier darf der eingängige Vergleich der Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, Lydia Haack nicht fehlen: Sollen Denkmaldächer hinfort aussehen wie „Zahnspangen von Pubertierenden“? Verwunderlich bleibt nur, dass hier nicht § 105 GEG zur Sprache kam. Schließlich erlaubt der noch frische Paragraph bei Baudenkmälern Abweichungen vom Gebäudeenergiegesetz. Um nochmal mit Andreas Hild zu sprechen: Es ist sinnvoll, bei der Einzelfallentscheidung zu bleiben. Und überhaupt habe die Novelle – bei einem Anteil von nicht mal zwei Prozent am Gebäudebestand – wohl eher einen demonstrativen Charakter, konstatiert er.

In der anschließenden Fragerunde fordert Ausschussmitglied Sabine Weigand, der Denkmalschutz dürfe nicht länger „Spielball der Lokalpolitik“ sein und Dimitrij Davydov ergänzt folgerichtig, dass das Einvernehmen zwischen Landesamt und Unteren Denkmalschutzbehörden auch die Qualität der Entscheidungen der Unteren Denkmalschutzbehörden erhöhen würde. Ihre Frage nach den Zuständigkeiten bleibt allerdings letztlich unbeantwortet. Abermals erinnern wir daran, dass die Vollzugsverordnung von 1984 immer noch gültig ist (siehe auch unsere Stellungnahme zur Anhörung vom 24.02.2023), neue Richtlinien scheinen nicht in Sicht. Gleichermaßen offen bleibt die Frage von Ausschussmitglied Volkmar Halbleib nach der Wiedereinführung des Dissensverfahrens.

Und weil wir gerade bei offenen Fragen sind: Dass mit der Gesetzesnovelle die staatlichen Bauämter vollends aus den Erlaubnisverfahren mit dem Landesamt ausgenommen werden sollen, hat in dieser Runde niemand erwähnt. Das ist erstaunlich und sehr bedauerlich!

Immerhin weitet sich die Diskussion am Ende dieser Anhörung. Die sich aufdrängende Frage nach den ungebremsten Gebäudeabrissen in Zeiten des forcierten Klimaschutzes – Kammerpräsidentin Lydia Haack hat sie aufgeworfen - beantwortet Andreas Hild mit der Forderung, jeder Abriss solle genehmigungspflichtig werden. Darin sind sich alle Experten einig. Zuvor hat Dimitrij Davydov vorgeschlagen, das Dissensverfahren wenigstens bei beabsichtigten Denkmalabrissen wieder einzuführen. Beim Denkmalnetz Bayern würde man damit offene Türen einrennen.

Wir sind gespannt auf die nächste Runde am 19. April 2023.


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