München, Schlossanlage Nymphenburg, Museumsneubau

Eingestellt von: Sprecher des Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 09.11.2020
Geändert am 18.11.2020

München, Schlossanlage Nymphenburg, Museumsneubau

09.11.2020: Kommentar zur Berichterstattung im Bayerischen Fernsehen am 1.11.2020

https://www.br.de/mediathek/video/nymphenburger-schloss-umstrittene-plaene-fuers-neue-naturkundemuseum-av:5f9dd86aca6ec6001be60130

Folgt man der „tagesaktuellen“ Kartierung in der Denkmalliste der dafür zuständigen Fachbehörde (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege), dann besteht die Nymphenburger Schlossanlage in München aus einem Ensemble, das Gebäude, Grundstücksparzellen, Park oder Gewässer umfasst. Und weil ein Ensemble als Baudenkmal definiert ist, steht die kultur- und kunstgeschichtlich hochrangige Gesamtanlage demnach unter Denkmalschutz. Bei näherer Betrachtung aber zeigt sich: das Schlossgebäude selbst ist lediglich als Fragment eines Baudenkmals ausgewiesen. Es fehlt etwa die Hälfte des Nordflügels, der nach 1945 wiederaufgebaut wurde. Allerdings bestimmt dieser Trakt die symmetrische Figuration der Schloss-Architektur ganz wesentlich mit, ist also schlicht unentbehrlich.

Im älteren Baubestand dieses Nordflügels ist seit drei Jahrzehnten das vielbesuchte Museum „Mensch und Natur“ eingerichtet, das künftig unter der Bezeichnung „Biotopia“ wesentlich erweitert werden soll. Als Ersatz für den wiederaufgebauten Bauteil der 1960er Jahre ist ein im Rahmen eines Architekten-Wettbewerbs prämierter Neubau vorgesehen. Nach der o.g. Berichterstattung hat der inzwischen modifizierte Entwurf die unbedingte Zustimmung auch der Denkmalfachbehörde gefunden, geblieben ist jedoch u. a. der, den barocken Fassaden wenig zuträgliche, überdimensionierte Zugang vom Schloss-Rondell aus.

Bleibt nur die Frage: Wie zeitgemäß ist das Vorhaben? Sieht man einmal davon ab, dass der Standort des Museums, etwa mit dem dazu gehörenden Individualverkehr, seit jeher mit der historischen Situation kaum vereinbar ist (Parkplätze vor der Hauptansicht des Schlosses), läge es doch nahe, die benötigten Ausstellungsflächen in den bestehenden Gebäuden unterzubringen. Um Gedanken von Wieder- bzw. Weiterverwendung von Baubestand, dessen Reparatur, Grauer Energie, überhaupt Ressourcenschonung, ins Spiel zu bringen könnte man doch – zumindest – einen Kostenvergleich zu einem Neubau anstellen. Anlässlich der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege im Rahmen der o.g. Berichterstattung, hätte man sich eine solche Anregung von dortiger Seite gewünscht und erwartet. Dies wäre der gebotenen Vorbildwirkung der öffentlichen Hand entgegengekommen und, nicht nur wegen des Corona-Virus, zeitgemäß gewesen. Denn: der Landesdenkmalrat, ein Beratergremium der Staatsregierung, hat vor Kurzem mit einer Resolution vom 24.Juli 2020 (vgl. https://www.stmwk.bayern.de/download/20658_Beschl%C3%BCsse-des-Landesdenkmalrats-vom-24.07.2020.pdf) genau diese – eben tagesaktuelle – Zielrichtung eingefordert. Nachgereicht sei schließlich die Frage nach der Vorbildwirkung der öffentlichen Hand im Umgang mit deren Denkmalbestand.


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