Neuer Kommentar zum Bayerischen Denkmalschutzgesetz erschienen

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 06.12.2018
Geändert am 10.12.2018

Neuer Kommentar zum Bayerischen Denkmalschutzgesetz erschienen

Am 2. November 2018 ist der neue Kommentar von Bündnismitglied Dr. Dieter Martin zum Bayerischen Denkmalschutzgesetz erschienen. Er ist Initiator des Portals Denkmalrecht in Deutschland auf der Seite von denkmalnetzbayern.de, das nach aktuellem Stand über 1500 Entscheidungen und Dokumente zum deutschen Denkmalrecht enthält.

Der Kommentar ist sozusagen der Schlüssel zu dieser weltweit größten Datenbank zum Denkmalrecht. Das Novum: parallel zu den Texten des Kommentars können vom Nutzer jeweils die genannten Dokumente angesteuert werden. Dr. Martin arbeitet seit der Gründung mit dem Denkmalnetz zusammen; im Berufsleben war er u.a. Referent bei den Städten Amberg und Regensburg, danach 15 Jahre Direktoriumsmitglied beim Landesamt für Denkmalpflege und schließlich 15 Jahre Fachvertreter für Management  und Denkmalpflege an der Universität Bamberg.

Der Kommentar orientiert sich u.a. an den 15 Punkten des Denkmalnetzes und setzt sich kritisch mit der Praxis des Gesetzesvollzugs auseinander (u.a. zu Denkmalbegriff, Ensemble, Denkmalliste, Zuständigkeiten, Rechtsschutz).

Der Kommentar wendet sich an Eigentümer, Behörden und Gerichte, bietet aber auch jedem an Denkmalschutz und Denkmalpflege interessierten Laien eine fundierte Einführung in die täglichen Probleme.

Eine Leseprobe finden Sie HIER.

Das Werk ist im renommierten Beckverlag München erschienen, hat über 300 Seiten und kostet im Buchhandel 65 Euro. Wegen des Bezugs zu Mitgliedskonditionen wenden Sie sich vertrauensvoll an den Autor dieter.j.martin@t-online

Der Mitgliederpreis ist 40 Euro plus Porto.

 


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