Neuer Kommentar zum Denkmalschutzgesetz ist da

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 14.10.2015
Geändert am 28.09.2017

Neuer Kommentar zum Denkmalschutzgesetz ist da

14.10.2015: Am 14. Oktober 2015 ist die 7. Auflage des Kommentars zum Bayerischen Denkmalschutzgesetz erschienen. Neben Dr. Wolfgang Eberl, einem der Väter des Denkmalschutzgesetzes von 1973 und Dr. Dieter J. Martin, ehemals Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege und Universität Bamberg ist als weiterer Autor Dr. Jörg Spennemann, ORR am Landratsamt München, hinzugetreten. Das Werk ist der anerkannte Referenzkommentar für die Denkmalschutzgesetze aller Bundesländer, das zeigen die zahlreichen Auflagen.

Aus der Verlagsankündigung der 6. Auflage:

„Die 6. Auflage des Kommentars erläutert die Regelungen zum Bayerischen Denkmalrecht ausführlich und praxisnah und stellt bei seiner Auslegung vor allem dessen aktuelle Entwicklungen dar. Sie macht die Zusammenhänge zwischen den bayerischen Regelungen sowie denen der übrigen Bundesländer und dem Bundesrecht verständlich. Wichtige andere Vorschriften einschließlich der des Steuerrechts werden einbezogen, außerdem die sehr umfangreiche Rechtsprechung der Gerichte der anderen Bundesländer. Erläutert werden auch die Regelungen zur Instandsetzung bzw. zu Abbruchs- und Veränderungswünschen und in erheblichem Umfang auch die Vorschriften zur Entschädigung. Auch die Neuauflage des bewährten Kommentars ist damit ein zuverlässiges und umfassendes Hilfsmittel für alle, die mit Denkmälern befasst sind.“

Das Werk ist im Buchhandel erhältlich und kostet 98.- Euro.


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