Nürnberg, St. Lorenz: Instandsetzung und Neugestaltung im öffentlichen Interesse?

Eingestellt von: Sprecher des Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 28.10.2020
Geändert am 18.11.2020

Nürnberg, St. Lorenz: Instandsetzung und Neugestaltung im öffentlichen Interesse?

28.10.2020: Sie gilt als Kleinod einer – ehedem von der Bürgerschaft getragenen – spätmittelalterlichen Bau- und Kunsttätigkeit: die evangelische Stadtpfarrkirche St. Lorenz in Nürnberg. Für die laufende Instandsetzungsmaßnahme stellt der Freistaat eine beträchtliche Summe aus dem (nur im Bayerischen Denkmalschutzgesetz vorgesehenen) Entschädigungsfonds zur Verfügung. Zu Recht kann von einem „Geldsegen“ gesprochen werden.

Soweit so gut. Jedoch war vorher aus der regionalen Berichterstattung (ganz nebenbei) zu erfahren, dass nicht nur die Arbeiten zur statischen Sicherung der gotischen Architektur und zur Erhaltung der hochrangigen Kunstwerke anstehen, sondern auch eine Verbesserung der Infrastruktur zum Wohle der touristischen Erschließung. Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Bedeutungsverlustes der ursprünglichen Nutzung als Gotteshaus mag das verständlich sein. Doch handele es sich, so die Lokalpresse, um „vertrauliche Pläne“, die auf der Ideengrundlage eines renommierten Architekturbüros zwischen Vertretern der Landeskirche, (damit wohl auch der Kirchengemeinde) und der Chefetage der kommunalen Bauverwaltung und nicht zuletzt der staatlichen Denkmalfachbehörde abgestimmt seien.

www.nordbayern.de/region/nuernberg/fur-zwolf-tage-st-lorenz-wird-jetzt-gruner-1.10429169

Wenn der erste Artikel des Denkmalschutzgesetzes das „Interesse der Allgemeinheit“ an den Denkmälern betont, darf man fragen, warum die „attraktive“ Neugestaltung eines im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Kulturzeugnisses, einer historischen Bürgerkirche, von „nationaler Bedeutung“ zumal, nicht publik gemacht wird. Scheut man die (öffentliche) Debatte um die angemessene, um nicht zu sagen würdige, vielleicht weniger eventgerechte, Nutzung eines Sakralbaus? Schließlich rühmen sich die beteiligten Institutionen allenthalben einer transparenten Bürgernähe. Sollte die Pressemitteilung zutreffend sein, wünscht man sich Entscheidungstransparenz vor allem von Seiten des Landesamtes für Denkmalpflege, denn die denkmalfachliche Zustimmung wäre nicht nachvollziehbar. Dass sich zumindest eine Information der Bürger zwingend aufdrängt, zeigen die bekannt gewordenen Planungsziele, die eine permanente Öffnung des Hauptportals in der repräsentativen Westfassade vorsehen. Dafür soll ein Windfang im Inneren installiert und zugunsten der Barrierefreiheit das Straßenniveau angehoben werden. Zusammen mit weiteren vorgesehenen Einbauten könnte nicht nur der grandiose Innenraum, sondern auch das dominante Erscheinungsbild der Lorenzkirche im Stadtgefüge nicht unerheblich beschädigt werden. Das DNB setzt sich mit allem Nachdruck für eine öffentliche Diskussion um die Neugestaltung der Nürnberger Lorenzkirche ein!


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