Patentrezept der Europäischen Kommission in Sachen Energieeffizienz?!
17.01.2021: Mit ihrer Mitteilung vom 20.10.2020 „Eine Renovierungswelle für Europa – umweltfreundlichere Gebäude, mehr Arbeitsplätze und bessere Lebensbedingungen“ beabsichtigt die Europäische Kommission bis zum Jahr 2030 die Energieeffizienz von bis zu 35 Mio. Gebäudeeinheiten wesentlich zu verbessern. Dafür sollen erhebliche Finanzmittel und technische Hilfe zur Verfügung gestellt werden. In den „Schlussfolgerungen“ heißt es: „In 10 Jahren werden die Gebäude in Europa ganz anders aussehen als heute.“ Der Deutsche Bundesrat hat diese „Absicht, Anzahl und Umfang von energetischen Renovierungen zu erhöhen“ bereits begrüßt.
Soweit so gut. Der Begriff „Kulturerbe“ allerdings findet in diesem Papier nur einmal (!) und zudem eher beiläufig Erwähnung (im letzten Spiegelstrich von „2. Zentrale Grundsätzen“). Dies bedeutet wohl, dass auch dem historischen Baubaubestand ein Patentrezept für die Mindestvorgaben einer „energetischen Verbesserung“ verordnet werden soll. Regionale baukulturelle bzw. denkmalgeschützte Eigenheiten, sprich individuelle Erscheinungsbilder in den europäischen Kulturlandschaften laufen Gefahr, z. B. durch Wärmdämmverbundsysteme, Dank europäischer Förderung, vereinheitlicht zu werden.
Die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland hat in einem Appell vom 12.1.2021 deshalb die größte Sorge zum Ausdruck gebracht, „dass im Rahmen dieser Renovierungswelle auf europäischer Ebene Regelungen geschaffen werden, die unseren überlieferten Denkmalbestand allenfalls noch unter ganz engen Voraussetzungen bzw. bei zwingenden, unabweisbaren Gründen von der Pflicht zur Effizienzsteigerung ausnehmen wird.“ Verwiesen wurde dabei einmal mehr auf das Europäische Kulturerbejahr (ECHY) von 2018 und den seinerzeit formulierten § 15 in der „Erklärung von Davos - Eine hohe Baukultur für Europa“. Der Appell der Vereinigung richtet sich „an die zuständigen Stellen der Länder und des Bundes sich dafür einzusetzen, dass das europäische Kulturerbe von den von der Kommission verfolgten Maßnahmen ausgenommen bleibt bzw. dass Genehmigungsvorbehalte der zuständigen Denkmalbehörden ausdrücklich formuliert werden.“
Ausführlich dazu: Renovierungswelle vs. Kulturerbe › Schwäbischer Heimatbund (schwaebischer-heimatbund.de)
Die Sprecher des DenkmalnetzBayern erkennen in der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 20.10.2020 eine tiefgreifende Gefährdung des baulichen Erbes und schließen sich mit allem Nachdruck dem Appell der „Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland“ an.
Stellungnahme_VDL_Renovation_Wave_12.1.2021_Stellungnahme.pdf (vdl-denkmalpflege.de)
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