Pressemitteilung zum Gerichtsbeschluss der Radrennbahn Reichelsdorfer Keller
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 28.02.2024 festgestellt, dass die Klage des Denkmalnetzes Bayern gegen den Abbruchbescheid der Stadt Nürnberg zulässig ist.
Damit hat ein bayerisches Verwaltungsgericht erstmals festgestellt, dass das Denkmalnetz Bayern gerichtlich gegen eine Abbrucherlaubnis für ein Denkmal vorgehen kann. Grundlage ist das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz des Bundes, der damit völkerrechtliche Verpflichtungen umgesetzt hat. Die Bestätigung der Klagebefugnis ist ein voller Erfolg. Das Denkmalnetz Bayern wird seine Rolle als anerkannte Umweltvereinigung in geeigneten Fällen nun auch zukünftig verantwortungsbewusst vor den Verwaltungsgerichten wahrnehmen und so den Erhalt der bayerischen Denkmallandschaft unterstützen. Viel zu oft galt in der Vergangenheit: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Damit ist es nun vorbei.
Mit dem Beschluss hat das Verwaltungsgericht aber auch die Rechtmäßigkeit des Abbruchbescheids der Stadt Nürnberg bestätigt und begründet, dass die Umstände, die für den Abbruch sprechen, die Belange der Denkmalpflege überwiegen. Das Denkmalnetz Bayern bedauert zutiefst, dass mit dieser Entscheidung der endgültige Verlust der europaweit ältesten 400m-Beton-Bahn in Kauf genommen und das letzte Relikt der großen Radsportvergangenheit Nürnbergs vernichtet wird. Der Ortsteil Reichelsdorfer Keller wird damit seiner Identität beraubt. Die Möglichkeit einer lebendigen Ortsmitte mit einem einzigartigen Baudenkmal wurde von der Stadt Nürnberg leider verspielt.
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