Rechtsprechung schützt die Dreifaltigkeitskirche Kappl in der Nähe der Klosterstadt Waldsassen vor Windkraftanlagen in der Nähe

Eingestellt von: Dieter Martin
Eingestellt am 20.04.2016
Geändert am 28.09.2017

Rechtsprechung schützt die Dreifaltigkeitskirche Kappl in der Nähe der Klosterstadt Waldsassen vor Windkraftanlagen in der Nähe

Die Dreifaltigkeitskirche Kappl (auch: Große Kappel) in der Nähe der Klosterstadt Waldsassen ist eine der außergewöhnlichsten Kirchen Deutschlands. Das Verwaltungsgericht Regensburg und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schützen sie mit aktuellen Entscheidungen vor Windkraftanlagen, die in ungefähr zwei Kilometer Entfernung aufgestellt hätten werden sollen.

2014 hatte das Landratsamt die Genehmigung für drei Windkraftanlagen versagt, weil unter anderem der öffentliche Belang des Denkmalschutzes dem Vorhaben entgegenstünde. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hatte in einer Stellungnahme geurteilt, die Windkraftanlagen würden die Dreifaltigkeitskirche in ihrem Wesen und überlieferten Erscheinungsbild und ihrer Bedeutung als wichtige Landmarke erheblich beeinträchtigen und die Erlebbarkeit der historisch gewachsenen Landschaft, deren Reiz überwiegend von dem geschützten Denkmal ausgehe, erheblich stören.

Die Verwaltungsgerichte wiesen die Klage des Anlagenbetreibers zurück und bekräftigten die Entscheidung des Landratsamts, den Belangen des Denkmalschutzes Vorrang zu gewähren. Mit Beschluss vom 30. März 2016 hat zuletzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (22 ZB 15.1760) das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 20. Mai 2015 bestätigt.

Zu den Urteilen:

  • Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 20. Mai 2015 (Download pdf)
  • Beschluss vom 30. März 2016 hat zuletzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (22 ZB 15.1760)

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