Schlosswirtschaft Planegg: Wird der Abriss des Denkmals vollzogen trotz laufender Petition an den Bayer. Landtag und beantragter Akteneinsicht?
Pressemitteilung vom 18.3.2024
Die alte Schlosswirtschaft Planegg darf aufgrund von artenschutzrechtlichen Auflagen nur zwischen 15.3. und 15.4. abgerissen werden. Laut der Sprecherin der Regierung von Oberbayern sind "in dieser Zeit die Fledermäuse aus dem Winterschlaf erwacht und können rechtzeitig ausfliegen.“ Bestimmte Vogelarten würden Mitte April mit dem Nestbau beginnen.1
Allerdings läuft noch eine Petition an den Bayerischen Landtag gegen die Abrissgenehmigung des Denkmals. Ein Planegger Bürger reichte diese am 8. Februar 2024 ein. Ziel der Petition ist es, die Abrissgenehmigung zurückzunehmen bzw. die Entscheidung zu überprüfen. Wann diese im zuständigen Ausschuss für Wissenschaft und Kunst behandelt wird, ist noch nicht bekannt.
Das Denkmalnetz Bayern hat als anerkannte Umweltvereinigung nun vollumfängliche Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde, der Höheren Denkmalschutzbehörde, beantragt.
Es teilt die Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD), dass sich die Einsturzgefahr und die damit verbundene Straßensperre anders beheben ließe. Einsturzgefährdet sind lt. Landesamt nur die Wandbereiche des Anbaus, die laut dem Vorbescheid aus 2014 ohnehin hätten beseitigt werden können. Diese Teile können "planmäßig von außen" durch eine Fachfirma abgebrochen werden. Das betroffene Wandstück des Hauptgebäudes könne dagegen vorerst gesichert und bei einer Instandsetzung erneuert werden.
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