Solaranlagen sind aktuell wieder in aller Munde
Nachdem die finanziellen Anreize der letzten ca. 20 Jahre ausgelaufen waren, steht das Thema nun glücklicherweise tatsächlich eher unter dem Vorzeichen des drohenden Klimawandels. Ein Beitrag in der Süddeutschen Zeitung beschäftigt sich mit der Diskussion um die Installation von Solaranlagen in der Passauer Altstadt [Passau: SPD will Gestaltungsvorgaben lockern - Bayern - SZ.de (sueddeutsche.de)].
Dazu ein Hinweis der Sprecher des DNB:
Mit der Verträglichkeit von denkmalgeschütztem Baubestand und den unterschiedlichen Konstruktionen von Solaranlagen (Fotovoltaik, Solarthermie etc.) hatte sich die Denkmalfachbehörde, das Landesamt für Denkmalpflege, bereits vor mehr als einem Jahrzehnt geäußert (Denkmalpflege und Solarenergie, in: Denkmalpflege Informationen 145, 2010, S. 7–11; ergänzend dazu Denkmalpflege und energetische Ertüchtigung, in: Denkmalpflege Informationen 146, 2010, S. 6–10) und 2012 eine handliche Broschüre publiziert [Download: Solarenegie u Denkmalpflege (bayern.de)].
Letztgenannte amtliche Veröffentlichung erläutert, dass die Installationsmöglichkeiten von Anlagen zur alternativen Energiegewinnung im Bereich des baulichen Erbes (auf Baudenkmälern, in deren Nähebereich und in Ensembles) nicht von vorn herein auszuschließen sind. Jedoch bedarf es grundsätzlich einer Einzelfall-Prüfung und einer Beratung durch die Denkmalbehörden. D. h., anders als bei den mehr als 96 % nichtdenkmalgeschützten Bereichen, ist eine sog. Erlaubnis der jeweiligen Unteren Denkmalschutzbehörde notwendig.
Zum Für und Wider von Solaranlagen ist auch die gebaute Umwelt mit in Betracht zu ziehen: Wie Windkraftanlagen, beinhalten auch Solaranlagen bekanntlich einen wesentlichen Einfluss auf das Erscheinungsbild von Gebäuden, Dörfern, Städten oder der Kulturlandschaft. Das zeigt beispielsweise ein fränkisches Dorf mit dem tatsächlichen Aussehen mit Solaranlagen und der Fotomontage mit dem ehemaligen Bild in der Landschaft (Fotos: BLfD in o.g. Broschüre). Dazu wären folgende Fragen offen: Warum gibt es für die Anbringung von Solaranlagen keine Gestaltungsberatung oder bisher nur im Ausnahmefall Gestaltungssatzungen und - vor allem - welche der vorhandenen Solaranlagen sind aktuell überhaupt noch funktionstüchtig und wann, wie und von welchem Kostenträgen werden sie repariert oder gar (umweltgerecht) entsorgt.
Wir freuen uns über Kommentare
Bitte beachten Sie dabei unsere Netiquette.
Neuen Kommentar schreiben