Stadt Leutershausen verweigert sich der Denkmalrettung

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 09.12.2014
Geändert am 28.09.2017

Stadt Leutershausen verweigert sich der Denkmalrettung

Harald Brode und seine Mitstreiter von der "IG Rettung und Belebung historischer Bauten" haben es bereits mehrfach geschafft, abbruchreife Häuser vor dem Untergang zu retten und wieder zu Schmuckstücken zu machen. In Leutershausen war ihre Hilfe nicht willkommen. Die Stadt im Landkreis Ansbach ließ heute ein denkmalgeschütztes Stadthaus, das in der Substanz bis ins 14. Jahrhundert zurückreichte, dem Erdboden gleich machen.

Bei Bürgermeister Siegfried Heß war Brode ganz offensichtlich auf taube Ohren gestoßen. Obwohl das in städtischem Besitz befindliche Haus im Portal "Verkäufliche Denkmäler" des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege angeboten wurde, zeigte die Stadt kein erkennbares Interesse an einer Kooperation mit den geübten Denkmalrettern, die bereits mehrach den baden-württembergischen Denkmalpreis gewonnen haben. Das Denkmalnetz Bayern appellierte daher Anfang Dezember an den Bürgermeister, die Abbruchplanungen sofort auszusetzen und in Kontakt mit den Sanierungswilligen zu treten.

Bereits seit einiger Zeit verhandelte die Stadt mit einem Investor, der anstelle des Baudenkmals ein modernes Wohnhaus errichten will. Für dieses Projekt habe auch ein Alternativstandort zur Verfügung gestanden, weiß Brode. Das Landratsamt Ansbach hatte der Stadt schließlich eine Abbruchgenehmigung erteilt - " nach langen Verhandlungen", wie es in der Presse hieß.

Da das Verwaltungsgericht Regensburg im Jahr 2010 eine besondere Erhaltungspflicht von Kommunen festgestellt hatte, lag der Verdacht nahe, dass die Abbruchgenehmigung rechtswidrig war. Das Denkmalnetz Bayern bat daher die Regierung von Mittelfranken um Überprüfung der Genehmigung auf Rechtswidrigkeit. Doch zu spät. Bereits am Tag, als das Schreiben bei der Regierung einging, ließ die Stadtverwaltung den Bagger rollen.

Obwohl die Regierung sehr schnell reagierte, war nichts mehr zu retten. Der Fachaufsichtsbehörde blieb nur, die Stellungnahme des Landratsamts zur Kenntnis zu nehmen. Die Behörde gab an, dass bei einer Sanierung etwa 75 Prozent der tragenden Denkmalsubstanz auszutauschen gewesen wäre und in der Folge auch an den nichttragenden Teilen eine weitgehende Erneuerung erforderlich gewesen wäre. Daher sei nach Auskunft des Landratsamts das Landesamt für Denkmalpflege zu dem Schluss gekommen, dass eine die Denkmaleigenschaft erhaltende Instandsetzung nicht mehr möglich gewesen wäre. Das Landesamt habe daher den Abbruch des Gebäudes hingenommen. Ob sich auch eine Kommune auf die Unzumutbarkeit berufen könne, war nach Ansicht der Regierung in diesem Fall daher nicht mehr zu untersuchen.

Auf der Brachfläche wird sich am dritten Adventswochenende ein Karussell des Weihnachtsmarktes drehen. Um hierfür den Platz zu schaffen, habe man das Haus vorzeitig abbrechen lassen, heißt es. Der Investor jedenfalls hat keine Eile. Er will im zweiten oder dritten Quartal 2015 mit dem Neubau beginnen. Für das Denkmal kam der Rettungsversuch somit zu spät.

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